Identifikation |
Signatur: | HA.XVIII.1229.6 |
Signatur Archivplan: | HA.XVIII.1229.6 |
Titel: | Verwendung des Armenunterstützungsfonds |
Entstehungszeitraum: | 1951 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Faszikel |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 3, 3, 1229.6 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Armensekretariat |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Der Faszikel enthält Korrespondenz und einen Regierungsratsbeschluss zur Verwendung des sogenannten "Armenunterstützungsfonds". Dieser Fonds wurde aus den Gebühren für die kantonalen Einbürgerungen geäufnet und ging direkt an den Kanton. Weil aberdie Gemeinden und nicht der Kanton die Kosten für das Armenwesen zu tragen hatten und die Verwendung des Fonds nirgends geregelt war, musste der Regierungsrat einen Beschluss fassen. Es wurde festgelegt, dass das Geld für Unterstützungsfälleeingesetzt werde, für die sich keine Gemeinde verantwortlich fühlte. Das konnte beispielweise bei Unfällen von Bürgern anderer Kantone der Fall sein, bei welchen der genaue Unfallort nicht festgestellt werden konnte. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Armensekretariat; Armenwesen; Armenunterstützungsfonds |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1986 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=412817 |
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