HA.XVIII.1229.6 Verwendung des Armenunterstützungsfonds, 1951 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.XVIII.1229.6
Signatur Archivplan:HA.XVIII.1229.6
Titel:Verwendung des Armenunterstützungsfonds
Entstehungszeitraum:1951
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 3, 3, 1229.6

Kontext

Name der Provenienzstelle:Armensekretariat

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Der Faszikel enthält Korrespondenz und einen Regierungsratsbeschluss zur Verwendung des sogenannten "Armenunterstützungsfonds". Dieser Fonds wurde aus den Gebühren für die kantonalen Einbürgerungen geäufnet und ging direkt an den Kanton. Weil aberdie Gemeinden und nicht der Kanton die Kosten für das Armenwesen zu tragen hatten und die Verwendung des Fonds nirgends geregelt war, musste der Regierungsrat einen Beschluss fassen. Es wurde festgelegt, dass das Geld für Unterstützungsfälleeingesetzt werde, für die sich keine Gemeinde verantwortlich fühlte. Das konnte beispielweise bei Unfällen von Bürgern anderer Kantone der Fall sein, bei welchen der genaue Unfallort nicht festgestellt werden konnte.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Armensekretariat; Armenwesen; Armenunterstützungsfonds
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1986
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=412817
 

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