Identifikation |
Signatur: | HA.IV.23.010 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.23.010 |
Frühere Signaturen: | 266 |
Titel: | Tagsatzung 1848, Nr. 63-75 |
Entstehungszeitraum: | 03.07.1848 - 16.07.1848 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 23.010 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Nr. 63-75: Briefe und Berichte des Tagsatzungsgesandten Karl Ulrich von der letzten Tagsatzung aus Bern. Im Vordergrund steht die Besprechung des revidierten Verfassungsentwurfs. Einzelne Beilagen. Nr. 63: Ulrich hofft, dass der Umstand, dass einige Kantone nur ein Vertreter geschickt haben (so auch Schwyz), nicht ein «böses Omen einer baldigen Beseitigung der Tagsatzung» ist. Ulrich schreibt, dass Tagsatzungspräsident Funk «die neue Bundesverfassung als eine Geburt der Zeit [betrachtet], welche seit der Eröffnung der letztjährigen Tagsatzung die Fortschritte eines halben Jahrhunderts durchgemacht hat». Weitere Zitate aus Funks Rede: «Die Eidgenossenschaft soll sich in sich und durch sich selbst entwickeln. Vor Einem Übel hüte sie sich: sie gefährde sich nicht selbst durch zu enge Verbindung mit den politischen Verhältnissen anderer Staaten.» 3.7.1848. Nr. 64: Bericht der 1. Sitzung: Verlesung der Akkreditierungen, Bericht des Vororts u.ä. 4.7.1848. Nr. 65: Ulrich fordert seine Regierung auf, ihm Anweisungen zur Annahme der Verfassung von Neuenburg zu schicken. Er schreibt, dass Uris ablehnende Haltung zur Bundesverfassung in Bern scharf kritisiert werde. 4.7.1848. Nr. 66: Bericht der 2. Sitzung: einige Artikel bzw. Absätze der gemäss den Schwyzer Instruktionen «abgethan». Ulrich bittet in einigen Punkten um weitere Instruktionen oder Anweisungen. 4.7.1848. Nr. 67: Ulrich schreibt, dass man bis zu Artikel 23 kam. «Die Art., welche heute in Berathung gezogen wurden, wurden im Sinn & Geist der Schwyzerischen Instruction abgethan.» Neue Kantonsverfassungen wurden gewährleistet: «Die von Schwyz findet Gnade». Glarus gibt die Stimme nur, wenn den Protestanten ihre Kultusfreiheit im Kanton Schwyz gewährt wird. «Auch das Begehren um Nachlass der Sonderbundskosten kommt morgens in Berathung. Trostlose Aussicht! Nicht von ferne ein Strahl der Hoffnung!» Ulrich sieht keine Chancen für das Begehren von Schwyz für einen Linthzoll: «Wenn der Zoll nicht herabgesetzt bleibe, so werde in Zukunft die Wasserstrasse immer mehr verlassen & die Landstrasse benutzt.» Ulrich bittet dringendst um Zahlen, «der Kampf ist gar zu ungleich». 6.7.1848. Nr. 68: Ulrich meldet: «Die Gewährleistung der Verf. v. Schwiz findet keinen Anstand, nachdem Uri sich eines besseren besonnen.» Im Nachwort relativiert Ulrich seinen privaten Brief an von Reding (siehe Gfr. 150, S. 105), dass Drueÿ gemäss seinen Freunden nur betrunken gewesen sei. Allerdings glaube die ganze Stadt das Gegenteil. Bericht der 4. Sitzung: Ulrich rechtfertigt seine Zustimmung zu Art. 11., Lit. a. u.a. mit dem Hinweis, dass die Unterstützung für Schwyz keine neuen Pflichten bringt. Diskussion über die Gewährleistung der Luzerner Verfassung. 7.7.1848. Nr. 69: Bericht der 3. Sitzung (6.7.1848), Artikel 11 bis 23: Schwyz beteilt sich nicht an den Beratungen zur Ausrüstung des Kriegsheeres. Schwyz hat die Pflichten bei der Einführung der Perkussionsgewehre bereits erledigt. 8.7.1848.
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| Nr. 70: Bericht der 5. Sitzung: Diskussion u.a. von Artikel 25 (oder Traktandum?), Lit. B: Garantie der Verfassung des Kantons Schwyz. Schwyz betonte, dass die neue Verfassung mit überwiegender Mehrheit von den Bezirksgemeinden am 24.2.1848 angenommen wurde und «bedeutende Vorzüge» zur Verfassung von 1833 besitzt, u.a. im Bezug auf das Strassenwesen. Die Mehrheit der Kantone will die neue Verfassung garantieren. Glarus wies auf die fehlende Niederlassungsfreiheit und Duldung des protestantischen Kultus hin, will aber auch Ja stimmen. Baselland kritisierte, dass «die katholische Religion die einzige Religion des Standes» ist. Zürich befürwortete die Verfassung nach dem Zusatz «nach den Bestimmungen des Gesetzes». Es kam zu einer Diskussion zwischen Schwyz und Baselland. Schliesslich wurde die Schwyzer Verfassung mit 21 1/2 Ständen garantiert. Schwyz stimmte als einziger Stand gegen die Annahme der Verfassung von Neuenburg. Die Haltung von Schwyz wurde kritisiert, u.a. mit dem Hinweis, dass Schwyz «preusisch gesinter sein wollen als der König von Preussen». Bei der Abstimmung behielt Schwyz als einziger Stand das Protokoll offen. 10.7.1848. Nr. 71: Ulrich informiert, dass in Bern, Zürich, Aargau, St. Gallen und Solothurn eine Mehrheit die neue Bundesverfassung befürworten. «Von Graubündten & Tessin fürchtet man, dass der bedeutende materielle Verlust sie zur Verwerfung bewegen werden, was jedoch in der Sache keine Hinderung bringt.» Über die Behandlung der Sonderbundskantone schreibt Ulrich, dass einzelne Gesandte der Meinung sind, dass das Volk die Folgen seiner Beschlüsse fühlen solle. Ulrich beklagt sich sehr, dass Steiner trotz erneuter Aufforderung immer noch nicht in Bern ist: «Es ist billig & gerecht, dass Herr Steinegger, welcher stärkere Muskeln besitzt & gleiche Pflichten hat, die Bürde tragen helfe, umsomehr da die schwersten Steine des Anstosses gehoben sind.» Bericht der 6. Sitzung: Verlesung einer Note betreffend politischer Flüchtlinge und an der Grenze zu Baden. Behandelt wurden Artikel 8, 11, 13 und 19. 12.7.1848. Nr. 72: Bericht zur 7. Sitzung: Neben einem Schreiben des Deutschen Bundes wurde u.a. Artikel 26 und die Grenzüberschreitungen in Graubünden beraten. 13.7.1848. Nr. 73: Ulrich geht davon aus, dass in der Frage von deutschen Flüchtlingen in der Schweiz eine Kommission eingesetzt werden wird. Der Brief behandelt das Asylwesen im Blick auf deutsche politische Flüchtlinge. Beilage. Nota von Freiburg. 13.7.1848. Nr. 74: Ulrich bestätigt, dass tatsächlich eine Kommission eingesetzt wurde, die sich mit den deutschen Flüchtlingen beschäftigen wird. 14.7.1848. Nr. 75: Ulrich will mit seinem Bericht Äusserungen in der radikalen Presse richtig stellen. Er stellt lakonisch fest: «Wer entschieden & selbständig in der Politik auftritt, erregt heftige, verläumderische Gegner.» Kurz berichtet er über die politischen Auseinandersetzungen zwischen Ochsenbein und Stämpfli und meint: «Wirklich scheinen viele Bürger Berns die neue Bundesverfassung annehmen zu wollen, - nicht etwa aus Liebe zur selben, sondern vielmehr aus Sehnsucht nach politischer Ruhe, viele auch aus Furcht vor einer schlimmeren zweiten Auflage.» Bericht der 8. Sitzung: U.a. wurden zwei Schreiben aus dem Grossherzogtum Baden und vom deutschen Bund diskutiert in Bezug auf die politischen Flüchtlinge bzw. das Völkerrecht. Schwyz unterstützte alle Massnahmen, welche die Neutralität der Schweiz garantierten und war den Vorschlag von Zürich für eine Kommission. Die Voten der übrigen Stände sind ausführlich beschrieben. 15.7.1848. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | Wyrsch-Ineichen, Gertrud und Paul, Das Ringen um die Bundesverfassung von 1848 nach den Briefen der schwyzerischen Tagsatzungsgesandten an ihren Landammann Nazar von Reding, Gfr. 150, 1997, S. 35-117, zur Tagsatzung speziell S. 105-112. |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Tagsatzung; Eidgenossenschaft; Bundesstaat; Bundesverfassung; |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 16.07.1883 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372491 |
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