HA.IV.23.009 Tagsatzung 1848, Nr. 52-62, 16.06.1848-27.06.1848 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.23.009
Signatur Archivplan:HA.IV.23.009
Frühere Signaturen:266
Titel:Tagsatzung 1848, Nr. 52-62
Entstehungszeitraum:16.06.1848 - 27.06.1848
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 23.009

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Nr. 52-62: Briefe und Berichte des Tagsatzungsgesandten Karl Ulrich von der Tagsatzung aus Bern. Teilweise mit Beilagen.
Nr. 52: Ulrich berichtet von den Diskussionen über mögliche Massnahmen zum Schutz von Graubündens Grenzen, da sich österreichische Truppen in deren Nähe aufhalten. Die Aufhebung der Zölle und die Entschädigungen für die Kantone für den Strassenunterhalt wurden diskutiert. Schwyz ist der Meinung, dass die Zollentschädigungen im Verhältnis von Bevölkerung, Lage und Frequenz der Strassen ausgezahlt wird. Unter Ratifikationsvorbehalt wurde der Antrag von Zürich unterstützt. 16.6.1848.
Nr. 53: Ulrich fasst die Beratungen zu Artikel 25 und 26 (Zolltarif, Zollbestimmungen und -entschädigungen) zusammen. 17.6.1848.
Nr. 54: Ulrich informiert, dass Schwyz die Bereitschaft zu einer schweizerischen Feuerassekuranz zu Protokoll gegeben hat. Beraten wurden Artikel 27 bis 21 (siehe Beilage), u.a. die Holzausfuhr. 19.6.1848.
Nr. 55: Ulrich teilt mit, dass dem Begehren von Major von Reding-Biberegg, Schwyz, um ehrenhafte Enlassung aus seiner eidgenössischen Militärstellen, einstimmig entsprochen wurde. Zur Beratung kamen Artikel 31b und 32 (Konsumgegebühren). Schwyz kritisierte, dass bis zur Vollendung neuer Strassen keine Entschädigung ausgezahlt würden. Die Finanzierung der neuen Strassen «würde die Kräfte des Kantons übersteigen». Schwyz informierte, dass der Kanton keine Konsumsteuern kenne. Falls man ihm die Einführung dieser verweigere, könne er der Bundespflicht für die Strassen nicht nachkommen. Beilage: Kommissionsanträge zu Artikel 31 und 32. 20.6.1848.
Nr. 56: Ulrich sehr knapp zur Beratung des 33. Artikel: «Gegen Ende der Sizung muste Schwiz herhalten». 21.6.1848.
Nr. 57: Ulrich schickt den Bericht zu Artikel 33, Postwesen. Schwyz wehrte sich mit dem Hinweis auf den Postvertrag mit St. Gallen und dem Nichtzutreffen einiger Passagen für Schwyz gegen Teile dieses Artikels. «Bis jetzt hat mann dem Kanton Schwiz wenig Rechnung getragen, vielmehr ihm überall Thür & Thor verschoben, [...]. Der Sprechende erachtet es als einen Akt der Gerechtigkeit, wenn mann einmal auch die Verhältnisse des Standes Schwiz berücksichtigt.» Schwyz meldete sich erneut zu Wort und forderte für Schwyz eine separate Lösung. Beilage: Kommissionsanträge zum Artikel 33. 21.6.1848. [An der Diskussion zum Postwesen beteiligte sich Schwyz auffallend ausführlich und aktiv. MK]
Nr. 58: Ulrich schreibt von der Unterstützung Schwyz für den Genfer Antrag auf «Schuz des litterarischen Eigenthums». Die Artikel 34 bis 38 wurden beraten. Schwyz unterstützte die Einführung eines einzigen «Münzfuss». Beilage: «Mémoire présenté à la Diéte fédérale pour servir à l'érection d'une Banque nationale, par P.-J. Berset, 1846». 23.6.1848.
Nr. 59: Ulricht informiert über die Beratung der teilweise redigierten Bundesverfassung. Steinegger verkündete zweimal, an der Abstimmung zu den ersten Artikeln nicht teilzunehmen, da er damals bei der Beratung nicht anwesend war. Diskutiert und angenommen wurden Artikel 1 bis 17 ohne Schwyzer Anteil, ab Artikel 18 bis 32 war Schwyz wieder dabei. Schwyz beantragte die Streichung von Artikel 30, 3. Passus, da dieser Teil dem Kanton eine hohe finazielle Verplichtung auferlegt. Es kam zu einer Diskussion, die zuständige Kommission muss einen überarbeiteten Antrag stellen. 24.6.1848.
Nr. 60: Ulrich fasst die Beratungen der redigierten Artikel 60 bis 114, der Übergangsbestimmungen 1 bis 5 und den Entwurf für Artikel 30 zusammen. Schwyz regte bei Artikel 39 eine Ergänzung zur Pulververwaltung und unter 39 eine Änderung an. 26.6.1848.
Nr. 61: Ulrich schliesst seine Tagsatzungsberichte mit dem Bericht der 111. Sitzung. Schwyz erklärte erneut die Nicht-Beteiligung an der Beratung derjenigen Artikel, an denen die Gesandten bei der ersten Beratung nicht anwesend waren. Zur Bundesverfassung im Allgemeinen konnten die Gesandten ihre Meinung äussern. Der Schwyzer Gesandte meldete, dass er gemäss tags zuvor erhaltenen Instruktionen für die Verwerfung der Bundesverfassung stimmen müsse, da er so vom Volk beauftragt sei. Schwyz erreichte eine Abstimmung zur Frage, wer gegen den Entwurf der Bundesverfassung sei. Nur Schwyz stimmte dafür. 27.6.1848.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten:Weitere Briefe und Berichte der Tagsatzungsgesandten siehe auch: Wyrsch-Ineichen, Gertrud und Paul, Das Ringen um die Bundesverfassung von 1848 nach den Briefen der schwyzerischen Tagsatzungsgesandten an ihren Landammann Nazar von Reding, Gfr. 150, 1997, S. 35-117, zu Steinegger und Ulrich speziell 98-117.
Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Tagsatzung; Eidgenossenschaft; Bundesstaat; Bundesverfassung; Zollwesen, eidgenössisches; Strassenwesen; Post
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.23.009.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:27.06.1883
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372490
 

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