HA.IV.17.004 Tagsatzung 1832, Nr. 34-44, 14.09.1832-08.10.1832 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.17.004
Signatur Archivplan:HA.IV.17.004
Frühere Signaturen:260
Titel:Tagsatzung 1832, Nr. 34-44
Entstehungszeitraum:14.09.1832 - 08.10.1832
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 17.004

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Nr. 34-44: Briefe der Tagsatzungsgesandten Nazar Reichlin und/oder Franz Xaver von Weber aus Luzern, teilweise mit Beilagen. Neben Berichten zu den Ereignissen im Kanton Basel und Neuenburg Informationen zu Geschäften der Tagsatzung und zur Lage im In- und Ausland. Speziell zu Schwyz:
Nr. 34: Reichlin und von Weber befürchten, dass die von der Tagsatzung ausgesprochene Trennung von Basel und Basel-Landschaft für die eigene Sache nicht gut ist. Diese wurde bis ans Ende der Tagsatzung verschoben. Die beiden Gesandten wünschen ein baldiges Ende, da sie nicht mehr in Luzern bleiben möchten. Landammann Schmid werde von den «Verheissungen der Liberalen eifrig erhalten». 14.9.1832.
Nr. 35: Reichlin und von Weber glauben, dass die Tagsatzung nicht für Schwyzer Trennung ist. Viele Gesandte seien mit der Erklärung des dreifachen Rates zufrieden. 17.9.1832.
Nr. 36: Reichlin und von Weber berichten, dass Amtsstatthalter Ab Yberg bei den Ersatzwahlen in die Militäraufsichtsbehörden nur acht Stimmen erhalten hat und nicht gewählt ist. Zur Schwyzer Sache tagt die zuständige Kommission morgen. Es gebe darin drei Meinungen: 1. provisorische Trennung ist nötig, 2. Status quo noch ein Jahr beibehalten, 3. das Angebot von Schwyz genügt, alle beteiligten Parteien sollen auf dieser Grundlage eine Verfassung erarbeiten, die an der Landsgemeinde ratifiziert werden könnte. Laut Reichlin und von Weber habe die dritte Gruppe die Mehrheit. Allerdings wolle man hier zuerst den Entscheid in Basel abwarten, dieser werde das Schwzyer Schicksal beeinflussen. 21.9.1832.
Nr. 37: Reichlin und von Weber melden, dass morgen die für Schwyz zuständige Kommission tagen wird. Allerdings verzögerten die Basler Angelegenheiten einen Schwyzer Entscheid. Die beiden Gesandten wünschen von Amtsstatthalter Ab Yberg abgelöst zu werden, da ihnen der «gar zu lange» Aufenthalt in Luzern «lästig» wird. Die Schwyer Gesandten machen Werbung für folgende Lösung: 40 Vertreter (20 vom alten Land, 20 der äusseren Bezirke) entwerfen in Schwyz eine Verfassung, die erst den Bezirksgemeinden, dann der Kantonslandsgemeinde vorgelegt wird. Schwyz bleibt Hauptort, Ibach Landsgemeindeort. Reichlin und von Weber nehmen an, dass Schmid Kenntnis von diesem Vorschlag hat, da er eine «förmliche Protestation» dagegen eingelelgt hat. 25.9.1832.
Nr. 38: Reichlin und von Weber trafen Gesandte von vier Orten, diese hatten jedoch noch keine Instruktionen zur «Protestation» (wohl von Schmid). Sie erläutern kurz die Situationen der einzelnen Gesandten. Gestern tagte die Schwyzer Kommission. Die Vertreter des äusseren Landes Schmid, Diethelm und Stutzer forderten die förmliche Anerkennung des Ist-Zustands und Aufnahme in die Tagsatzung. Sie wollten lieber «allem aufbieten» als sich mit Schwyz zu versöhnen. Die Kommissionsmitglieder Pfyster, Hess und Sidler waren für die Trennung, Meyenburg und Chambrier befürworteten den Schwyzer Vorschlag, Zgraggen (über den sich Reichlin und von Weber wundern) wollte die Bevölkerung als Grundlage für die Delegierten nehmen. Meyenburg und Chambrier stimmten schliesslich Zgraggen zu. Rigand wollte bis zur Neukonstituierung des Kantons den Ausschluss der Gesandten beider Teile von der Tagsatzung. 27.9.1832.
Nr. 39: Reichlin und von Weber berichten, dass an der Kommissionssitzung zwei unterschiedliche Gutachten (nicht vorhanden) besprochen wurden. Ein Gutachten schlägt eine gleichberechtigte Vertretung der äusseren Bezirke an der Tagsatzung vor. Die beiden Gesandten gehen davon aus, dass die Schwyzer Angelegenheit nächste Woche behandelt wird und erwarten «Verhaltungsbefehle». 28.9.1832.
Nr. 40: Reichlin und von Weber befürchten, dass der «Gegenvorschlag» (Anerkennung der provisorischen Regierung der äussern Bezirke, Vertretung an der Tagsatzung) an der Tagsatzung eine Mehrheit finden wird. Sie schreiben dabei von schmerzlichen Empfindungen und dass mit dieser Lösung als einziges Mittel weiter Zeit bis Ende März gewonnen werden kann. Reichlin und von Weber berichten weiter, dass einige Stände ihre Meinung ändern bzw. nicht mehr voll auf der Seite der Schwyzer stehen. Die Wahrung des Friedens sei das oberste Ziel. Die Gesandten hoffen, dass auf Grund fehlender Mehrheit kein Beschluss gefasst werden kann und schlagen vor, vorsichtig zu taktieren. Deshalb soll keine Protestnote eingelegt, sondern erst den Beschluss abgewartet werden. Beilage: «Entwurf zu einem Beschluss in den Schwizer Angelegenheiten von drey Commissionsgliedern, den Herren Zgraggen, Meyenburg und Chambrier». 2.10.1832.
Nr. 41: Reichlin und von Weber versprechen, von den Instruktionen des dreifachen Landrats nicht abzuweichen. Dank den Taten «unserer Feinde» bemitleide man jetzt Schwyz als «verstümmelten Kanton». Das «Hauptgebrechen» des gegnerischen Vorschlags sei der Bevölkerungsmassstab und die Annahme der Verfassung durch die Bezirkslandsgemeinden. Herr Zgraggen meine, dass man zunächst einmal eine Trennung vornehmen müsse. Möglicherweise zeigt die Basler Entwicklung eine Lösung für Schwyz auf. 4.10.1832.
Nr. 42: Reichlin und von Weber befürchten, dass dem Kanton Schwyz eine ähnliche Lösung wie Basel droht. 5.10.1832.
Nr. 43: Reichlin und von Weber schicken (nicht vorhandene) Abschriften der beiden Gutachen zur Schwyzer Angelegenheit, die der Tagsatzung vorgelegt werden sollen. Sie beabsichtigen noch vor dem Verlesen der Gutachten offiziell Verwahrung und Protest einzulegen. Beide hoffen, dass eine Mehrheit für das Gutachten für die äusseren Bezirke nicht zustandekommen wird, betonen aber, dass der Ausgang offen ist. 7.10.1832.
Nr. 44: Reichlin und von Weber berichten, dass sie eine «feyerliche und kräftige Protestation» gegen Eingriffe in die «Souveränitat und Integritat des Kantons Schwyz» eingelegt haben, bevor der Tagsatzungspräsident die beiden Entwürfte zur Schwyzer Angelegenheit verlesen konnte. Nach der Diskussion wurden weder die Regierung der äusseren Bezirke anerkannt noch ein Zutritt zur Tagsatzung bewilligt. Das Ganze laufe, so die Gesandten, zu einer «Einladung zur Wiedervereinigung» hinaus. ZH, LU und SG wollen die äusseren Bezirke aber «im täglichen Verkehr» anerkennen. «Landammann Schmid schnitt ein entsezliches Gesicht, als ihm diese unerwartete Schlussnahme zu Ohren kam.» Beilage: Abschrift der Schwyzer Protestnote. 8.10.1832.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Eidgenossenschaft; Tagsatzung; Abschiede; Ausserschwyz; Kantonstrennung; Kanton Ausserschwyz; Bezirk Einsiedeln; Bezirk Küssnacht; Bezirk March; Bezirk Pfäffikon; Bezirk Schwyz; Bezirk Wollerau; Gersau
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.17.004.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:08.10.1867
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372423
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz