HA.IV.17.003 Tagsatzung 1832, Nr. 22-33, 01.08.1832-10.09.1832 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.17.003
Signatur Archivplan:HA.IV.17.003
Frühere Signaturen:260
Titel:Tagsatzung 1832, Nr. 22-33
Entstehungszeitraum:01.08.1832 - 10.09.1832
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 17.003

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Nr. 22-33: Briefe der Tagsatzungsgesandten Nazar Reichlin und/oder Franz Xaver von Weber aus Luzern, teilweise mit Beilagen. Neben Berichten zu den Ereignissen in den Kantonen Basel, Neuenburg und Bern Informationen zu Geschäften der Tagsatzung und zur Lage im In- und Ausland. Speziell zu Schwyz:
Nr. 23: Reichlin informiert über den Bericht der eidgenössischen Vermittler. Diese haben die Parteien ein einzeln angehört. Reichlin verzichtet auf die Darstellung der Meinungen des alten Landes und von Wollerau. Die äusseren Bezirke wünschen eine neue Verfassung auf den Grundlagen der unbedingten Rechtsgleichheit von Person und Ort sowie deren Sanktionierung durch die Bezirkslandsgemeinden. Gersau verlangt eine neue Verfassung mit Rechtsgleichheit auf der Grundlage der Mediationsakte. Die Gersauer sehen in der Art und Sanktionierung einer neuen Verfassung «die Axe, um welche sich alle Differenzen drehen». In einer zweiten Anhörung erläutern die äusseren Bezirke ihre Auffassung der Rechtsgleichheit näher. Sie bemängeln, dass die Durchführungsorte der Kantonslandsgemeinden z.B. die Märchler in der Ausübung ihrer politischen Rechte benachteiligen. Zudem wünschen sie gleichmässige Repräsentation in Staatsgremien, gleichberechtigte Ausübung der politischen Rechte (keine Unterschiede zu Ortsbürgern) und die Anerkennung des status quo mit Vertretung an der Tagsatzung bis zum Inkrafttreten der neuen Verfassung. Die Vermittler werden die Grundlagen zum Friedensangebot entwerfen und sie dann den einzelnen Parteien mitteilen. Reichlin schliesst mit der Bitte um rasche Ablösung. 3.8.1832.
Nr. 25: Reichlin schreibt, dass «unsere Freunde fanden, dass die äusseren Bezirke ihre Forderungen zu weit treiben, von den Liberalen konnte ich nichts vernehmen». Landammann Schmid sei gestern in Luzern gewesen und habe berichtet, «dass die Vermittlung nicht zu Stande kommen werde». 8.8.1832.
Nr. 26: Reichlin legt dem Brief einen Bericht der eidgenössischen Vermittler in Zug bei (nicht vorhanden). 8.8.1832.
Nr. 27: Reichlin und von Weber schreiben, dass der Gesandte von Schwyz genauere Informationen zum Schreiben des dreifachen Rates erläuterte und dieses als «Ultimatum» bezeichnete. Obwohl Zürich und Waadt sehr «gehässig» gegen Schwyz waren, konnte Schmid nicht genügend Stimmen mobilisieren. Eine Kommission wird sich mit der Schwyzer Angelegenheit weiterbeschäftigen. Reichlin und von Weber glauben den «sehr guten Eindruck», den sie machten, den Instruktionen zu verdanken. 27.8.1832.
Nr. 28, 29: Reichlin und von Weber berichten von der ersten Kommissionssitzung. Sowohl die Kommission wie die Gesandten wiederholten «schon so oft angehörten Vorstellungen». Reichlin und von Weber meinen, so lange die äusseren Bezirke in der Tagsatzung starke Unterstützung erhalten, wird es nicht zu einer «billigen Ausgleichung» kommen. Allerdings habe ihr Vortrag einen guten Eindruck hinterlassen und die Kommissionsmitglieder seien von der Trennungsidee weggekommen. Die äusseren Bezirke müssten sich mit dem Vorschlag von Schwyz begnügen. Die Kommission wolle eine Garantie, dass die Verfassung nicht an einer Landsgemeinde abgeändert wird. Landammann Schmid sprach für die äusseren Bezirke und war mit dem Schwyzer Vorschlag nicht einverstanden. Er verlangte, dass sich die Kommission mit der Trennung, nicht Wiedervereinigung, beschäftige. Reichlin und von Weber sehen aber keine Lösung während dieser Tagsatzung. 1.9.1832.
Nr. 30: Reichlin und von Weber schreiben, dass sich Landammann Schmid den radikalen Kräften in der Stadt Bern annähert. Sie befürchten, dass sie von den Radikalen in der nächsten Verhandlung zu Schwyz «erst recht aufs Korn» genommen werden und beklagen sich über Aufenthalt in Luzern «unter den gegenwärtigen Umständen». 3.9.1832.
Nr. 31, 32: Reichlin und von Weber teilen mit, dass die Verhandlung der Schwyzer Angelegenheit verschoben worden und Landammann Schmid abgereist ist. 7.9.1832.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Eidgenossenschaft; Tagsatzung; Abschiede; Ausserschwyz; Kantonstrennung; Kanton Ausserschwyz; Bezirk Einsiedeln; Bezirk Küssnacht; Bezirk March; Bezirk Pfäffikon; Bezirk Schwyz; Bezirk Wollerau
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.17.003.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:10.09.1867
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372422
 

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