HA.IV.17.005 Tagsatzung 1833, Nr. 45-53, 21.08.1833-26.09.1833 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.17.005
Signatur Archivplan:HA.IV.17.005
Frühere Signaturen:260
Titel:Tagsatzung 1833, Nr. 45-53
Entstehungszeitraum:21.08.1833 - 26.09.1833
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 17.005

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Nr. 45: Gedruckter Brief der Abgeordneten von Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Basel und Neuenbrug an den Tagsatzungspräsidenten Johann Jakob Hess, Zürich, zu Handen der Tagsatzung. Die Abgeordneten protestieren gegen die Zulassung von Gesandten für Basel-Land an die Tagsatzung. Für Schwyz unterschrieben: Felix Xaver Weber, Karl von Zay, Theodor Ab Yberg, Josef Theiler, Johann Alois Hediger. 24.3.1833.
Nr. 46: Entwurf der Instruktionen für die Gesandten Nazar Reichlin und Fridolin Holdener für die Tagsatzung in Zürich. Vor 16.8.1833.

Nr. 47-53: Briefe der Tagsatzungsgesandten Nazar Reichlin und/oder Fridolin Holdener aus Zürich, teilweise mit Beilagen. Neben Berichten zu den Ereignissen im Kanton Basel Informationen zu Geschäften der Tagsatzung und zur Lage im In- und Ausland. Speziell zu Schwyz:
Nr. 47: Holdener und Reichlin berichten, dass Landammann Schmid von Lachen nicht mehr in Zürich sei. Silvan Schwerzmann, Gesandter von Zug, habe ohne Instruktionen für die Besetzung des alten Landes gestimmt und somit die 12 1/2 Stimmen vervollständigt. Die Gesandten hoffen, die Truppen vermindern zu können. 18.8.1833.
Nr. 48, 49: Holdener und Reichlin schreiben, dass auch Landammann Franz Joachim Schmid an der Eröffnung der Tagsatzung anwesend war. Es kam zu einer Diskussion über die Berechtigungen und Kompetenzen der Schwyzer Gesandten, schliesslich verliess Schmid den Sessel. Die Schwyzer Gesandten verlesen einen Bericht, wonach die Bezirke schon zusammengekommen sind und sich Schwyz der Rechtsgleichheit nicht wiedersetzen wird. Die Beratung über den Rückzug oder die Verminderung der eidgenössischen Truppen (in Schwyz) wurde zunächst vertagt. Schliesslich einigte man sich auf eine Reduktion der Truppen nach Rücksprache mit den Kriegsräten und dem Truppenkommando. (Die Sache wird von der Truppenreduktion in Basel stark beeinflusst). 20.8.1833.
Nr. 51: Holdener und Reichlin teilen mit «blutendem Herzen» mit, dass die Truppenreduktion nicht erfolgen wird, weil die Kommission der Meinung sei, so lange keine Verfassung vorliege, brauche es die Truppen. Schwyz erhielt nur von Basel Unterstützung in der Diskussion. 24.8.1833.
Nr. 52: Holdener schreibt, dass ein Bericht der Schwyzer Kommissäre vorgelesen wurde, wonach alle Bezirksgemeinden den Grundvertrag angenommen haben. Da das Ziel der Besetzung erreicht sei, wünschen die Kommissäre Vollmachten, um die Truppen aufzulösen. Landammann Schmid habe Holdener in der Bitte um den Abzug der Truppen unterstützt. Schmid habe gesagt, dass die March das Bündnis mit Einsiedeln «satt» habe und den Anschluss an Schwyz wünsche. Einsiedeln habe noch «intrigiert» und wolle die Landsgemeinde auf der Altmatt. In der Diskussion am folgenden Tag hielt Schmid fest, dass sich Schwyz und die March zu einer Einigung finden könnten, aber einige «radicale Köpfe» von Einsiedeln im Weg stehen könnten. Schliesslich nahm die Tagsatzung zwei Artikel an. Holdener bittet um seine Abberufung. 5.9.1833.
Nr. 53: Holdener berichtet, dass die Tagsatzung über das Ende der Schwyzer Verfassungsarbeiten informiert wurde. Die Verfassung solle am 29.9. den Bezirksgemeinden zur Annahme vorgelegt werden, die Kommission erwartet ein günstiges Resultat. Obwohl Holdener und Schmid für ein Ende der Truppenbesetzung sprachen, beschloss die Tagsatzung u.a. nur, die Kommission ein entsprechendes Gutachten erstellt. Holdener befürchet, dass die Truppen bis zur Annahme der Verfassung bleiben. 26.9.1833.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Eidgenossenschaft; Tagsatzung; Abschiede; Ausserschwyz; Kantonstrennung; Kanton Ausserschwyz; Bezirk Einsiedeln; Bezirk Küssnacht; Bezirk March; Bezirk Pfäffikon; Bezirk Schwyz; Bezirk Wollerau; Gersau
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.17.005.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:26.09.1868
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372424
 

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