HA.IV.17.002 Tagsatzung 1832, Nr. 13-21, 14.06.1832-17.07.1832 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.17.002
Signatur Archivplan:HA.IV.17.002
Frühere Signaturen:260
Titel:Tagsatzung 1832, Nr. 13-21
Entstehungszeitraum:14.06.1832 - 17.07.1832
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 17.002

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Nr. 13, 14, 16-20: Briefe der Tagsatzungsgesandten Nazar Reichlin und/oder Franz Xaver von Weber aus Luzern, teilweise mit Beilagen. Neben Berichten zu den Ereignissen im Kanton Basel und Neuenburg Informationen zu Geschäften der Tagsatzung und zur Lage im In- und Ausland. Speziell zu Schwyz:
Nr. 14: Reichlin schreibt im PS, dass er das Schreiben weitergeleitet hat. Dieses ist vor der Tagsatzung vorgelesen worden. Die Versammlung hat beschlossen, den Beschluss vom 6. Oktober 1831 zu bestätigen. Die äusseren Bezirke werden die Nachricht erhalten, dass das Kantonsgericht nicht einberufen wird. 15.6.1832.
Nr. 15: Entwurf der Instruktionen für die Tagsatzungsgesandten Franz Xaver von Weber und Nazar Reichlin. 2.7.1832.
Nr. 16: Reichlin und von Weber schreiben, dass sich der Tagsatzungspräsident in der Eröffnungsrede hoffnungsvoll zur Vereinigung des Kantons Schwyz äusserte. Am ersten Sitzungstag sprach der Präsident von drei von einander unabhängigen Regierungen im Kanton und dass die Schwyzer Gesandten gar nicht für den ganzen Kanton sprechen würden. Die Abstimmung ergibt, dass man bei der Schwyzer Gesandschaft bleibt, «Kantonslandammann» Franz Joachim Schmid erhält kein Stimmrecht. Die Diskussion ist lebhaft geführt worden, die «Gegenpartey wandte alle Künste an». 3.7.1832.
Nr. 17: Reichlin und von Weber schicken die Protokollabschrift vom 3.7.1831 (nicht vorhanden). Sie meinen, dass es in Zukunft schwer werden wird, eine rein schwyzerische Gesandtschaft durchzubringen. Viele Tagsatzungsgesandte wollen zwischen dem alten Land und den äusseren Bezirken eine Lösung vermitteln. Glarus etwa wünscht eine Vermittlung an einem dritten Ort, zum Beispiel im Kloster Einsiedeln. Reichlin und von Weber betonen, dass gemäss ihren Instruktionen die äusseren Bezirke nach Schwyz an die Kantonslandsgemeinde eingeladen werden sollen und ohne Vermittler den Versuch der Ausgleichung gemacht wird. Sie wissen noch nicht, ob sie für diese Instruktionen eine Mehrheit gewinnen können. 5.7.1832.
Nr. 18: Reichlin und von Weber berichten von der 6. Sitzung, während der die Schwyzer «Angelegenheiten» verhandelt wurden. In einem Memorial schreibt Gersau, dass es die Möglichkeit der Wiedervereinigung sieht und dabei mitmachen wird. Sollte es nicht dazu kommen, will Gersau den alten Freiheitsstatus zurück. Bei der Diskussion stellt sich laut Reichlin und von Weber heraus, dass die äusseren Bezirke auf Unterstützung von zehn oder elf Kantone zählen können. Die Schwyzer Gesandten betonen die Bereitschaft zu Verhandlungen in Schwyz. Es wird beschlossen, nochmals zwischen den Parteien zu vermitteln. Die Details soll eine Kommission ausarbeiten. Von den jetzigen Tagsatzungsmitgliedern habe das alte Land «wenig Gunst» zu erwarten. 10.7.1832.
Nr. 19: Reichlin und von Weber schreiben, dass Zug als Vermittlungsort bestimmt worden ist. Das alte Land und die äusseren Vertreter müssen je 10 Vertreter, Gersau 2 schicken. Als Vermittler werden die Herren Zgraggen, Sidler und Schaller bestimmt, die Verhandlungen beginnen am 1. August. 11.7.1832.
Nr. 20: Reichlin und von Weber danken für eine Kopie eines Schreibens aus der March, das sie als Beweis sehen, «wie frech diese Partey geworden ist». Sie werden das Schreiben Freunden und dem Präsidenten der Tagsatzung zeigen. Die beiden vermuten, dass die äusseren Bezirke nun Rat bei ihren «Helfern und Protectoren» suchen, während sie «an bedeutenden Stellen die Gesinnung zu erforschen» versuchen. 12.7.1832.
Nr. 21: Gedrucktes «Reglement für die eidgenössische Tagsatzung, entworfen von der am 17.6.1832 durch die Tagsatzung ernannten Revisionskommission».

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Eidgenossenschaft; Tagsatzung; Abschiede; Ausserschwyz; Kantonstrennung; Kanton Ausserschwyz; Bezirk Einsiedeln; Bezirk Küssnacht; Bezirk March; Bezirk Pfäffikon; Bezirk Schwyz; Bezirk Wollerau; Gersau
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.17.002.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:17.07.1867
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372421
 

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