Identifikation |
Signatur: | HA.IV.17.001 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.17.001 |
Frühere Signaturen: | 260 |
Titel: | Tagsatzung 1832, Nr. 1-12 |
Entstehungszeitraum: | 1832 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 17.001 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Nr. 1-8, 10-12: Briefe der Tagsatzungsgesandten Nazar Reichlin, Franz Xaver von Weber und/oder Theodor Ab Yberg aus Luzern, teilweise mit Beilagen. Neben Berichten zu den Ereignissen im Kanton Basel und Neuenburg Informationen zu Geschäften der Tagsatzung und zur Lage im In- und Ausland. Speziell zu Schwyz: Nr. 1: Reichlin und von Weber berichten, dass Läufer Hunger aus der March dem Präsidenten der Tagsatzung einen Protest gegen die Schwyzer Gesandtschaft übergab. 12.3.1832. Nr. 4: Reichlin schreibt, dass der Brief des provisorischen Rats dem Staatsrat noch nicht vorgelegt worden ist. Er konnte den Brief lesen, darin seien «Unwahrheiten, die gut zu widerlegen sind», u.a. geht es um die Frage nach der rechtmässig ernannten Gesandtschaft. Reichlin wünscht eine Kopie des entsprechenden «Kantonslandtgemeindsbeschlusses» von 1830. 23.3.1832. Nr. 5: Reichlin dankt für die Abschrift des Beschluss und schickt seinerseits eine Kopie des Brief des «Provisoriums» aus Lachen (Kopie nicht vorhanden). Der Brief ist immer noch nicht vorgelegt worden. 27.3.1832. Nr. 6: Ab Yberg und Reichlin berichten, dass der «Landes-President der äussern Bezirke» mit Jubel und Kanonendonner in Küssnacht empfangen worden ist auf seiner Reise nach Luzern. Der «aufgeblasene Lachner Gesandte» überreichte dem Tagsatzungspräsidenten sein «Creditiv» und geht davon aus, dass «seine Wünsche recht bald in Erfüllung gehen». Ab Yberg und Reichlin betonen mit Hinweis auf die «seit fünfhundert Jahren behaupteten Ehre» die Bereitwilligkeit des alten Landes zur Versöhnung mit den «widerrechtlich abgetrenten Bezirken». Erstes Geschäft der Tagsatzung war der Protest der äusseren Bezirke gegen das alte Land Schwyz und das «Creditiv» von Schmid. Die Gesandten verweisen auf frühere Tagsatzungsbeschlüsse und die Souveränitäts-Rechte. Es folgen die Stellungsnahmen verschiedener Kantone. Schliesslich werden die alten Bestimmungen bestätigt und die Schwyzer bleiben «auf unsern Sesslen sitzen». 9.5.1832. Nr. 7, 8: Ab Yberg und Reichlin schreiben, dass der Gesandte von Aargau sagte, die Gesandten von Schwyz dürften nur dann stimmen, wenn die Gesandten der äusseren Bezirke auch Zugang zur Tagsatzung erhalten. «Landammann Schmid soll als Gesandter die Standes Farben bey sich haben, ob selbe auch einfärbig, ist uns nicht bekannt». Sie sehen in der Trennung des Kantons Basel ein «klarer Spiegel für den Canton Schwitz». 12.5.1832. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Eidgenossenschaft; Tagsatzung; Abschiede; Ausserschwyz; Kantonstrennung; Kanton Ausserschwyz; Bezirk Einsiedeln; Bezirk Küssnacht; Bezirk March; Bezirk Pfäffikon; Bezirk Schwyz; Bezirk Wollerau |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1867 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372420 |
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