HA.II.523 Landammann, die Räte und Landleute von Schwyz beschliessen: Wer auf den gebotenen Frieden nicht Folge leistet, soll 5 Pfund Pfenning Busse bezahlen. Wenn sich der Beklagte durch einen Eid nicht reinigen kann, so soll er, bis die Busse bezahlt ist, aus dem Lande gehen, 27.08.1457 (Dokumen

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.523
Signatur Archivplan:HA.II.523
Titel:Landammann, die Räte und Landleute von Schwyz beschliessen: Wer auf den gebotenen Frieden nicht Folge leistet, soll 5 Pfund Pfenning Busse bezahlen. Wenn sich der Beklagte durch einen Eid nicht reinigen kann, so soll er, bis die Busse bezahlt ist, aus dem Lande gehen
Entstehungszeitraum:27.08.1457
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 523
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Darin:Die Urkunde trug ursprünglich die Signatur 523 a.
Inhalt:Ital Reding, Landammann, die Räte und Landleute von Schwyz beschliessen: Wer auf den gebotenen Frieden nicht Folge leistet, soll 5 Pfund Pfenning Busse bezahlen. Wenn sich der Beklagte durch einen Eid nicht reinigen kann, so soll er, bis die Busse bezahlt ist, aus dem Lande gehen.
Gegeben am Samstag vor St. Verena.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel des Landes hängt, beschädigt und abgeschliffen.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Kothing, Landbuch, 18
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369792
 

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