HA.II.522 Schwyzer Landleute erlassen Kuppeleiverbot für Vogtkinder, 24.04.1457 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.522
Signatur Archivplan:HA.II.522
Titel:Schwyzer Landleute erlassen Kuppeleiverbot für Vogtkinder
Entstehungszeitraum:24.04.1457
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 522
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:Ital Reding, Landammann, Räte und Landleute von Schwyz verordnen, dass derjenige, welcher Vogtkinder, Verwandte oder wen immer zur Ehe verkupple, das hiefür empfangene Geld auf Geheiss des Landammanns zurückgeben und ebensoviel als Busse bezahlen soll. Wer dies nicht zahlen kann, ist des Landes verwiesen bis er Genüge gleistet hat.
Gegeben am Sonntag vor dem Maientag.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Das alte Siegel des Landes hängt, wohlerhalten.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Kothing, Landbuch, 285
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369791
 

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