HA.II.369 Schwyzer Landesbeschluss betreffend Wegrechte, 20.01.1431 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.369
Signatur Archivplan:HA.II.369
Titel:Schwyzer Landesbeschluss betreffend Wegrechte
Entstehungszeitraum:20.01.1431
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 369
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:Landammann Hans Ab Yberg und die Landleute von Schwyz bestimmen:
Wenn einer im Lande Schwyz dem andern über seine liegenden Güter Wege auflegen will, die nicht von Rechts wegen bestehen oder von Alters hergekommen sind, so mag der Inhaber der Güter, der diese Wege bestreitet, solche auf Recht hin verbieten (Rechtsbot) lassen. Wer aber solche Wege, es seien Winter- oder Sommerwege, von Rechts wegen beansprucht, mag solche benutzen bis an ein Recht. Wer dann im Rechte einer unbefugten Wegbenutzung überführt wird, soll ohne alle Gnade zu rechten Pön und Busse 5 Pfund Pfenning verhalten sein: ein Pfund dem Landammann, ein Pfund den Landleuten und 3 Pfund dem Kläger bzw. Widersacher. Diese Busse soll ein Landammann bei seinem Eide beförderlich einziehen und ausrichten; sie darf in keinem Fallerestituiert werden; ausserdem soll der Unterliegende dem Kläger den Schaden abtragen.
Gegeben auf St. Fabian und Sebastian.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Das Siegel des Landes ist abgefallen.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Kothing, Landbuch, 133
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369630
 

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