BEZ.03.B.XXb.160.3 Kantonskanzlei an March mit der Anordnung der Regierungskommission, die unfähigen oder unwilligen Fremden, die nicht am "Vertheidigungskampf" teilnehmen, innert 24 aus dem Kanton fortzuweisen., 26.10.1847 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XXb.160.3
Signatur Archivplan:B.XXb.160.3
Titel:Kantonskanzlei an March mit der Anordnung der Regierungskommission, die unfähigen oder unwilligen Fremden, die nicht am "Vertheidigungskampf" teilnehmen, innert 24 aus dem Kanton fortzuweisen.
Entstehungszeitraum:26.10.1847
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:26.10.1882
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=698217
 

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