BEZ.03.B.XXb.160.2 Kantonskanzlei an March mit der Anordnung der Regierungskommission, wonach willige fremde "Handwerksgehülfen usw." im Kriegsfall in den Landsturm aufgenommen, die unfähigen oder unwilligen aus dem Kanton fortgewiesen werden sollen, wobei ein Verzeichnis der betroffenen Personen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XXb.160.2
Signatur Archivplan:B.XXb.160.2
Titel:Kantonskanzlei an March mit der Anordnung der Regierungskommission, wonach willige fremde "Handwerksgehülfen usw." im Kriegsfall in den Landsturm aufgenommen, die unfähigen oder unwilligen aus dem Kanton fortgewiesen werden sollen, wobei ein Verzeichnis der betroffenen Personen einzureichen ist.
Entstehungszeitraum:05.10.1847
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:05.10.1882
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=698216
 

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