BEZ.03.B.XXb.161 Weisung des kantonalen Polizeidirektors an das Polizeiamt der March, die Verbreitung der Proklamation der Tagsatzungsmehrheit vom 20.10.1847 gegen die sieben verbündeten kath. Kantone zu verbieten und zu bestrafen., 21.10.1847 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XXb.161
Signatur Archivplan:B.XXb.161
Titel:Weisung des kantonalen Polizeidirektors an das Polizeiamt der March, die Verbreitung der Proklamation der Tagsatzungsmehrheit vom 20.10.1847 gegen die sieben verbündeten kath. Kantone zu verbieten und zu bestrafen.
Entstehungszeitraum:21.10.1847
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:21.10.1882
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=698218
 

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