BEZ.03.B.XIV.181.9 Der zweifache Landrat zu Schwyz lässt im Sinne des Nachtschadenbriefes und des Mandates vom 23.02.1703 verkünden, dass die nächtliche Ruhestörung aller Art inskünftig vor dem zweifachen Friedbruchrat abzuurteilen ist, 20.11.1745 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.181.9
Signatur Archivplan:B.XIV.181.9
Titel:Der zweifache Landrat zu Schwyz lässt im Sinne des Nachtschadenbriefes und des Mandates vom 23.02.1703 verkünden, dass die nächtliche Ruhestörung aller Art inskünftig vor dem zweifachen Friedbruchrat abzuurteilen ist
Entstehungszeitraum:20.11.1745
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:20.11.1780
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=696435
 

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