BEZ.03.B.XIV.181.10 Landammann Gilg Christoph Schorno zu Schwyz erlässt für die Märchler Landsgemeinde ein Verbot, Ehrenämter durch Versprechen von Belohnung, Gaben, Essen oder Trinken zu kaufen, bei der Umfrage das Reden und Raten zu stören und die Abstimmung durch Jauchzen zu beeinflussen, 20.05

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.181.10
Signatur Archivplan:B.XIV.181.10
Titel:Landammann Gilg Christoph Schorno zu Schwyz erlässt für die Märchler Landsgemeinde ein Verbot, Ehrenämter durch Versprechen von Belohnung, Gaben, Essen oder Trinken zu kaufen, bei der Umfrage das Reden und Raten zu stören und die Abstimmung durch Jauchzen zu beeinflussen
Entstehungszeitraum:20.05.1724
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:20.05.1759
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=696436
 

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