BEZ.03.B.XIII.6 Landammann und Gesessener Landrat zu Schwyz erlassen auf Veranlassung der beiden Stände Obwalden und Nidwalden und in Anbetracht des eigenen "merklichen vich-mangels" ein gänzliches Verbot des Viehhandels mit diesen beiden Ständen, ebenso auch mit dem Stand Glarus, aber mit der Ein

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIII.6
Signatur Archivplan:B.XIII.6
Titel:Landammann und Gesessener Landrat zu Schwyz erlassen auf Veranlassung der beiden Stände Obwalden und Nidwalden und in Anbetracht des eigenen "merklichen vich-mangels" ein gänzliches Verbot des Viehhandels mit diesen beiden Ständen, ebenso auch mit dem Stand Glarus, aber mit der Einschränkung, dass das Verbot nur das für Italien bestimmte Vieh, nicht aber dasjenige für den nachweisbaren Eigenbedarf betrifft
Entstehungszeitraum:30.12.1786
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:30.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694976
 

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