BEZ.03.B.XIII.5 Amtstatthalter und Samstagsrat zu Schwyz verordnen, dass wegen ausgebrochener Hornviehseuche im Amt Eglisau ZH, am nächsten Richterswiler Jahrmarkt keinerlei Vieh über die Grenze und "den sogenannten Mühlibach" ins Zürichbiet geführt werden darf, sondern dieses auf dem Gebiet des K

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIII.5
Signatur Archivplan:B.XIII.5
Titel:Amtstatthalter und Samstagsrat zu Schwyz verordnen, dass wegen ausgebrochener Hornviehseuche im Amt Eglisau ZH, am nächsten Richterswiler Jahrmarkt keinerlei Vieh über die Grenze und "den sogenannten Mühlibach" ins Zürichbiet geführt werden darf, sondern dieses auf dem Gebiet des Kantons Schwyz feilgehalten und allenfalls erkauftes Zürcher Vieh nur mit ausführlichem Gesundheitsattest in den Kanton Schwyz eingeführt werden darf
Entstehungszeitraum:24.10.1789
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:24.10.1824
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694975
 

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