BEZ.03.B.XIII.7 Beschluss der Schwyzer Maienlandsgemeinde, dass es während der nächsten vier Wochen erlaubt ist, aus gesundem Gebiet eine Heimkuh ins Land zu nehmen, welche aber zu den Sennten weder verlehnt noch verkauft werden darf., 29.04.1787 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIII.7
Signatur Archivplan:B.XIII.7
Titel:Beschluss der Schwyzer Maienlandsgemeinde, dass es während der nächsten vier Wochen erlaubt ist, aus gesundem Gebiet eine Heimkuh ins Land zu nehmen, welche aber zu den Sennten weder verlehnt noch verkauft werden darf.
Entstehungszeitraum:29.04.1787
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:29.04.1822
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694977
 

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