BEZ.03.B.XIII.4 Publikation eines Beschlusses der letzten Maienlandsgemeinde zu Schwyz, dass es nur in der Zeit von St. Martinstag bis zum alten St. Nikolaustag und nur mit Gesundheitsattest erlaubt ist, fremdes Vieh zukaufen und einzuführen. Sodann hat der seinerzeitige (oder verstorbene) Landssä

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIII.4
Signatur Archivplan:B.XIII.4
Titel:Publikation eines Beschlusses der letzten Maienlandsgemeinde zu Schwyz, dass es nur in der Zeit von St. Martinstag bis zum alten St. Nikolaustag und nur mit Gesundheitsattest erlaubt ist, fremdes Vieh zukaufen und einzuführen. Sodann hat der seinerzeitige (oder verstorbene) Landssäckelmeister aus hoheitlichem Auftrag verfügt, dass es zur Vermeidung des "überschwänglichen" Viehtriebes auf den Lauisser Markt (d. h. von Lugano) nur erlaubt ist mit mehr als 30 Haupt Vieh nach Italien zu fahren, wenn auf der Kanzlei eidlich bestätigt wird, dass der Exporteur mit niemandem "in fernere komunella oder irgend einicher gemeinschaft stehe".
Entstehungszeitraum:09.09.1786
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:09.09.1821
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694974
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz