Identifikation |
Titel: | Baugesuche ausserhalb der Bauzone 1981-2007 |
Stufe: | Teilbestand |
Umfang: | 48.6 Lfm |
Erschliessungsgrad: | Summarisch |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Kantonale Baukontrolle |
Verwaltungsgeschichte: | Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 und das Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 14. Mai 1987, zuvor das Baugesetz vom 30. April 1970, regeln im Kanton Schwyz die Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren. Daraus geht hervor, dass der Gemeinderat die Baubewilligungsbehörde ist. Die kantonale Baukontrolle (heute Baugesuchszentrale), 1973 errichtet, funktioniert primär als Koordinationsstelle im Zusammenhang mit der Beschaffung eidgenössischer und kantonaler Bewilligungen und Genehmigungen, die zur Erteilung der Baubewilligung für Neu- und Umbauten durch die Gemeindebaubehörden erforderlich sind. (So erfordern Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone seit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 eine kantonale Raumplanungsbewilligung.) Ablauf des (ordentlichen) Baubewilligungsverfahren gemäss dem PBG respektive dem früheren Baugesetz: Baugesuche sind stets bei der Standortgemeinde des Bauvorhabens einzureichen. Dies gilt gleichermassen für Gesuche inner- und ausserhalb der Bauzone. Nach der formellen Prüfung stellt die Gemeinde, früher die Bauherrschaft, das Gesuch der Baukontrolle (heute Baugesuchszentrale) zu. Diese holt die erforderlichen Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen und allenfalls Bewilligungen des Bundes und der Bezirke ein. Sie erstellt die kantonale Baubewilligung und leitet die Bewilligungen gesamthaft und gegen Verrechnung der Gebühren an die Gemeinde weiter. Die Gemeinde erteilt anschliessend die kommunale Baubewilligung, unter Einschluss der Bewilligungen des Kantons und des Bundes. Ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung können der Gesuchsteller und allfällige Einsprecher (innert 20 Tagen) Beschwerde an den Regierungsrat erheben. (Quelle: Amt für Raumentwicklung / Baugesuchzentrale) |
Bestandsgeschichte: | Nachdem die Baugesuchsdossiers zur Erfüllung ihrer Aufgabe nicht mehr benötigt werden, liefert die Baugesuchzentrale (früher Baukontrolle) diese in regelmässigen Abständen dem Staatsarchiv ab. Die insgesamt sieben Ablieferungen der Jahrgänge 1981 bis 2007 (rund 77 Laufmeter) wurden zu einer einzigen Ablieferung zusammengefasst. Die Baugesuche innerhalb der Bauzone wurden kassiert, die Baugesuche ausserhalb der Bauzone nach Gemeinden geordnet, alles Eisen entfernt, in säurefreie Archivschachteln umgepackt und dauerhaft archiviert. |
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Inhalt und innere Ordnung |
Form und Inhalt |
Darin: | Kantonale Baukontrolle: Ausschliesslich Dossiers betreffend Baugesuche ausserhalb der Bauzone von 1981 bis 2007 |
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Bewertung und Kassation: | Beim Baubewilligungsverfahren sind die Gemeinden federführend und als Baubewilligungsbehörde ist der Gemeinderat für die Aufbewahrung ihrer Baugesuchsakten verantwortlich. Nach Rücksprache mit dem Amt für Raumentwicklung, seit 2008 für das Baubewilligungsverfahren auf kantonaler Ebene zuständig, hat sich das Staatsarchiv entschlossen, die kantonalen Baugesuchsdossiers, die Bauten innerhalb der Bauzone betreffen, nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Das heisst, alle Baugesuche innerhalb der Bauzone bis 2007. Die Baugesuche ausserhalb der Bauzone werden nach Vorgabe des Amts für Raumentwicklung durch das Staatsarchiv dauerhaft archiviert. |
Ordnung und Klassifikation: | Die Ausscheidung der Baugesuche innerhalb/ausserhalb der Bauzone wurde für den Zeitraum 1981-2007 vorgenommen. Bei dieser Arbeit ordnete das Staatsarchiv anstelle der fortlaufenden kantonalen Baugesuchsnummer die Dossiers nach Gemeinden. Die Gemeinden überprüften währenddessen ihre Bauarchive auf Vollständigkeit. Stellten die Gemeindebehörden Lücken fest, konnten sie sich zwecks Vervollständigung/Abgleich ihrer Dossiers beim Staatsarchiv melden. Das Staatsarchiv erwartete von den Gemeinden, die keine Überprüfung von Dossiers wünschten, eine schriftliche Verzichterklärung. Diese Arbeiten wurden im Herbst 2018 abgeschlossen. Die Baugesuche ausserhalb der Bauzone 1981–2007 wurden nicht mehr nach der Ablieferungsnummer (zurück) geordnet, sondern blieben gemeindeweise und nach kantonaler Baugesuchsnummer geordnet. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Zugangsbestimmungen: | Es gelten die im Archivgesetz vom 18. November 2015 und in der Archivverordnung vom 8. März 2016 sowie im Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz vom 23. Mai 2007 festgelegten Bestimmungen. |
Erscheinungsform: | analog |
Findhilfsmittel: | Für die Baugesuche innerhalb der Bauzone ist ab 2000 ein elektronisches Verzeichnis seitens des Amts für Raumentwicklung vorhanden (geordnet nach kantonaler Baugesuchsnummer und Gemeinden). |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv/Aktenbildner |
Physische Benützbarkeit: | Eingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=515702 |
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