HA.IV.228.011 Handwerker, Gewerbe, Nr. 108-117, 1700-16.02.1842 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.228.011
Signatur Archivplan:HA.IV.228.011
Frühere Signaturen:479
Titel:Handwerker, Gewerbe, Nr. 108-117
Entstehungszeitraum:1700 - 16.02.1842
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 228.011

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Zürich, Bern, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Luzern informieren über allgemeine Handwerker-Regelungen, die Anliegen einzelner Zünfte und Gesellschaften, das Schnapsbrennen aus Kartoffeln, die Gewerbefreiheit .
Nr. 109: Nidwalden setzt sich für den Papiermühlenbesitzer Franz Anton Büölmann (Bühlmann) ein: das Verbot, er dürfe im Schwyzer Gebiet keine Materialien zur Papierherstellung kaufen, soll aufgehoben werden. 24.4.1749.
Nr. 117: Luzern schreibt zum Verkauf von Devotionalien (Rosenkränze, Gebetsbücher, Heiligenbilder u.ä.) während den Jesuitenmissionen und anderen Festlichkeiten. Schwyz verbot zwei Luzern den Verkauf ihrer Waren. Man begründet das Verbot mit Klagen von Einsiedler Händlern bei einer Mission in Steinerberg. Einsiedeln schickt ebenfalls eine Stellungsnahme. 29.12.1814 bis 16.2.1842.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Marktverkehr; Handel
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.228.011.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:16.02.1877
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=435266
 

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