Zivilstandsregisterdoppel 1876-1965 (1982) (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Titel:Zivilstandsregisterdoppel 1876-1965 (1982)
Stufe:Teilbestand

Kontext

Bestandsgeschichte:Gemäss dem Bundesgesetz betreffend Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und die Ehe vom 24. Dezember 1874 hatten die Zivilstandsbeamten nach 1876 je zwei Register zu führen:

- A-Register mit den im eigenen Zivilstandskreis (im Kanton Schwyz die Bezirke Gersau, Einsiedeln, Küssnacht sowie die übrigen Gemeinden) geborenen, verehelichten und verstorbenen Personen;
- B-Register, zum einen mit den auswärts geborenen, verehelichten und verstorbenen Bürgern und Bürgerinnen des betreffenden Zivilstandskreises und zum anderen den auswärts geborenen, verehelichten und verstorbenen Personen mit ordentlichem Wohnsitz im betreffenden Zivilstandskreis.

Mit der eidgenössischen Verordnung über die Zivilstandsregister vom 25. Februar 1910 (§ 2) fiel die Verpflichtung weg, von den B-Registern ein Doppel zu erstellen und dieses an die kantonale Aufsichtsbehörde abzuliefern. Deshalb sind die B-Register im Staatsarchiv nur bis 1911 vorhanden. Mit der eidgenössischen Verordnung über den Zivilstandsdienst vom 18. Mai 1928 entfielen die B-Register.
Bestandsbeschreibung:
Archivierungsgeschichte:Die Originale liegen bei den für die Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsämtern Innerschwyz in Schwyz (Gemeinde) und Ausserschwyz in Pfäffikon (Gemeinde Freienbach)

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:Seit dem 1. Juli 2017 gelten gemäss bundesrätlicher Zivilstandsverordnung (ZStV; SR 211.112.2), Art. 6a Abs. 3 ZStV / Art. 92a Abs. 1 ZStV, folgende Zivilstandsregister ab 1876 als Archivgut und unterstehen betreffend Einsicht dem kantonalen Recht:

a. Geburtsregister vor dem 1. Januar 1900;
b. Eheregister vor dem 1. Januar 1930;
c. Todesregister vor dem 1. Januar 1960.

Register vor diesen in der ZStV definierten Fristen sind zugänglich (Einsicht respektive einfache Kopien nach Art. 47 Abs. 2 lit. f ZStV).
Für Informationen aus Geburtsregistern nach 1900, Eheregistern nach 1930 und Todesregistern nach 1960 ist die gebührenpflichtige Bewilligung bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen einzuholen (für den Kanton Schwyz: Gemeindeamt des Kantons Zürich, Familienforschung, https://www.zh.ch/de/direktion-der-justiz-und-des-innern/gemeindeamt.html [Status: 08.09.2020]).
Reproduktionsbestimmungen:Für die Einhaltung von verwertungsrechtlichen Bestimmungen Dritter sind die Benutzer selber verantwortlich.
Siehe auch die Hinweise für Archivbenutzer des Staatsarchivs Schwyz (https://www.sz.ch/verwaltung/bildungsdepartement/amt-fuer-kultur/staatsarchiv/besucherinformationen.html/8756-8758-8802-9466-9471-9918-9959 [Status: 25.07.2023]).

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Für die Heimatgemeinde zuständige Zivilstandsämter Innerschwyz in Schwyz (Gemeinde) und Ausserschwyz in Pfäffikon (Gemeinde Freienbach)
Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort):Staatsarchiv
Veröffentlichungen:- Gössi Anton, Geburt, Ehe und Tod in der schriftlichen Überlieferung, Vortrag anlässlich der Bildungstagung der Zentralschweizerischen Gesellschaft für Familienforschung vom 15.09.2007, https://staatsarchiv.lu.ch/-/media/Staatsarchiv/Dokumente/Recherche/zivilstandswesen_luzern.pdf?la=de-CH [Status: 19.02.2021]
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:Pfarrbücher (Teilbestand)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Aktenbildner
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=377446
 

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