Identifikation |
Signatur: | HA.IV.222.002 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.222.002 |
Frühere Signaturen: | 448 |
Titel: | Fälle: Nr. 16-35 |
Entstehungszeitraum: | 24.01.1815 - 08.11.1815 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 222.002 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Akten zum Vormundschaftswesen:
Nr. 16: Das Waisenamt Sattel informiert: Leonard Schuler, Gütschli, weigert sich, für den in königlich-französischen Diensten abwesenden Augustin Schuler die Vogtpflicht zu übernehmen. 24.1.1815. Nr. 17: Der Gemeindeschreiber von Rothenthurm bittet um die Ernennung eines andern Vogts für die Witwe von Kirchenvogt Georg Karl Inglin. Die Witwe müsste nämlich vor Gericht gegen ihren Bruder Werner von Euw, Alpthal, den jetzigen Vogt, aussagen.2.2.1815. Nr. 18: Das Waisenamt Arth fordert die nächsten vermögenden Verwandten des betagten Franz Anton Kennels auf, diesen zu Unterstützungen. Falls sie das nicht machen, darf Kennel sein Vermögen von 400 Gulden für seinen Unterhalt verwenden. 14.2.21815. Nr. 19: Wegen der geplanten Bevogtung der Witwe Katharina Barbara Felchlin, geborene Truttmann, sieht der Bezirksrat Küssnacht keinen Handlungsbedarf. Nr. 20: Das Waisenamt Rothenthurm ernennt folgende Vögte: Ratsherr Styger für die Kinder des verstorbenen Sebastian Schuler, Xaver Schuler für Meinrad Grab. 29.3.1815. Nr. 21: Das Waisenamt Sattel meldet, dass Meister Franz Amgwerd für einen Güterkauf einen Kapitalbrief als Sicherheit hinterlegt hat, der eigentlich seinen Kindern aus erster Ehe gehört. 31.3.1815. Nr. 22, 23: Das Waisenamt Sattel übergibt folgenden Fall an die nächste Instanz: Der verstorbene (Josef) Franz Suter hatte mit Geld gehandelt. Der eingesetzte Vogt nahm ein Inventar auf. Die Witwe und der älteste Sohn verschwiegen mindestens 18Dukaten verschweigen und sind sehr unkooperativ. Beilage: Leumundszeugnis vom 30.8.1796 für den Sohn Josef Michael Suter, ausgestellt von Pfarrer Römer. 10.4.1815. Am 14.4.1815 gibt das Waisenamt Verwandte des Verstorbenen als mögliche Vögte an. Nr. 24: Das Waisenamt Sattel leitet den Ehevertrag (nicht vorhanden) der Witwe Klara Schuler, geborene Suter, zur Prüfung weiter. 14.4.1815. Nr. 25, 26, 29: Fall der Witwe Barbara Kryenbühl und ihres stummen Sohnes. Dominik Linggi verfasste ein Empfehlungsschreiben. 2.5.1815. Vogt Franz Karl Schuler setzt sich für die Witwe und deren Sohn ein. Das Heimwesen des ihres Mannes erbte KolumbanSchuler. Dieser misshandelte die Witwe. 5.5.1815. Der Fall muss erneut behandelt werden, da sich der Vogt des Sohnes weigert, eine Übereinkunft zu akzeptieren. Sein Argument: die Regelung gilt nur, so lange die Mutter lebt. 2.6.1815. Nr. 27: "Gewalts-Brief" an Josef Anton Gerold, Schuhmacher bei Brig. Es geht um die Erbschaft der 3 Kinder von Martin Nölli, Seewen, und Katharina Arnold, Glis. 6.5.1815. Nr. 28: Balz Fuchs, Grossenstein, Schwyz, schildert seine Not. Er leidet unter Gliedersucht und schlechter Nahrung, hat eine kranke Frau und 5 Kinder. Für den Lebensunterhalt möchte er einen Kapitalbrief verkaufen. Sein Vogt Dettling, Iberg, istuntätig. 12.5.1815. Nr. 30: Das Waisenamt Rothenthurm ernennt folgende Vögte: Dominik Lüönd für seinen Sohn Karl Lüönd, Franz Heinzer für die Kinder seines verstorbenen Bruders. 20.6.1815. Nr. 31: Der Bezirksrat Küssnacht liess für die Magdalena Inderbitzin, in erster Ehe Witwe von Karl Holzgang, 2 Kinder, das Inventar aufnehmen, da sie nach Schwyz gezogen ist. Beilagen: Inventar vom 11.2.1811, Quittung vom 29.4.1814 über 105 Gulden 35 Schilling Eigen- bzw. Bargelt. 3.7.1815. Nr. 32, 34: Übereinkunft vor dem Stadtgericht Luzern zwischen Martin und Maria Anna Schindler sowie Josef Karl Sidler, Küssnacht, dass dieser aus dem Vermögen (1050 Gulden) seiner Frau Maria Barbara Schindler 200 Gulden verwenden kann. 4.7.1815. Das Waisenamt Arth erhebt Einspruch, da die Einwilligung von 3 Geschwistern fehlt. Stellt Leumundszeugnis für Sidler aus: Jung, liederlich, "unhäuslich", faul. Erben der kinderlosen Frau sind 5 Geschwister. 11.8.1815: Nr. 33: Nachfrage des Waisenamts Rothenthurm betreffend eines Vogtzettels vom 3.6.1815. 23.7.1815.
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| Nr. 35: Der Rat von Einsiedeln informiert: Josefa Müller von Schwyz, Ehefrau von Andreas Schönbächler, bittet um die Aushändigung eines Kapitalbriefs von 150 Gulden, der auf Melchior Maurer, in Brunnen, lautet. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Armen- und Waisenamt; Armenwesen; Beistand; Bevormundung; Bevogtung; Vermögensrechnung; Vogtswesen; Vogtrechnungen; Vormundschaftswesen; Vormundschaften; Waisenamt; Waisenlade; Dienste, fremde |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 08.11.1850 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=375045 |
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