Identifikation |
Signatur: | HA.IV.152.006 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.152.006 |
Frühere Signaturen: | 431 |
Titel: | Beschränkung der Holzausfuhr und Ausnahmebewilligungen 1774-1801, Nr. 63-79 |
Entstehungszeitraum: | 09.07.1774 - 27.02.1801 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 152.006 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Es wird befürchtet, dass der unkontrollierte Holzhau in den Schwyzern Wäldern und den Verkauf in benachbarte Gebiete zu einem Holzmangel und entsprechendem Schaden für die Gemeinden führen wird. Deswegen werden verschiedene Verordnungen erlassen,die die Holzausfuhr ausser Landes ganz verbieten oder möglichst streng regeln sollen.
Nr. 63: 1774, Untersuchung betreffend Verkauf von Allmend-Holz Nr. 64: 1781, Kanzlei Schwyz: Mandat betreffend Verbot der Holzsausfuhr ausser Landes Nr. 65: 1785, Kommissionalgutachten betreffend Waldungen unterhalb des Pragels an der Grenze zu Glarus. In den besichtigten Eigentumswäldern darf bestimmtes Holz unter bestimmten Bedingungen ausser Landes verkauft werden. Nr. 66: 1785, Zusammenstellung der aus Iberg und Alpthal verkauften Wälder Nr. 67: 1785, Rezess der Kanzlei Schwyz wegen Holzausfuhr der Eigenwälder aus dem Iberg Nr. 68: 1786, einige Besitzer von Eigenwald in Iberg oder Alpthal sagen vor dem Landrat aus, ihr Holz im Land nicht nützlich verkaufen zu können und es darum verfaulen lassen zu müssen. Sie verlangen ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Verkaufausser Landes und erklären sich bereit, alle Bedingungen und Verpflichtungen einzuhalten. Nr. 69: 1786, Urkunde: Holzausfuhr für Eigenwald vergünstigt Nr. 70: 1789, die Kanzlei Schwyz formuliert Auflagen für diejenigen Waldbesitzer in Iberg und Alpthal, die eine Erlaubnis für die Ausfuhr ihres Holzes bekommen Nr. 71: 1790, Kanzlei Schwyz hält unter Berufung auf Holzausfuhrverbot von 1785 fest, dass niemand hier Holz kaufen oder ausführen darf. Nr. 72: 1790, betreffend einer Bewilligung für Holzausfuhr Nr. 73: 1798, Warnung betreffend Holzhau und Holzausfuhr aus Allmendwaldungen Nr. 74: 1798, Mandat betreffend Holzhau in Allmeindwäldern im Muotathal Nr. 75: 1799, Pfäffikon will Erlaubnis für Holzausfuhr. Der Distrikt-Statthalter fürchtet einen dadurch entstehenden Schaden für die Gemeinde und verlangt von der Verwaltungskammer des Kantons Linth, diesen Wunsch zu steuern. Nr. 76: 1800, dem Distrikt Altdorf soll etwas Bauholz zur Verfügung gestellt werden Nr. 77: 1801, Beschwerde des Distriktes Rapperswil, das viele ärmere Personen aus Wollerau ihren Holzanteil in den Kanton Zürich verkaufen. Nr. 78: 1801, Holztraktat betreffend Holzlieferung zwischen den Gemeinden des Kantons Schwyz und Zürich Nr. 79: 1801, Lachen an Kanton Linth |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Forstwesen; Holz; Holzausfuhr; Holzhandel; Holznutzung; Holzordnung; Holzschlagbewilligung; Zürich; Wälder; Holzmangel; Allmendwälder; Glarus; Pragel; Iberg; Alpthal |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 27.02.1836 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=374346 |
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