HA.IV.152.006 Beschränkung der Holzausfuhr und Ausnahmebewilligungen 1774-1801, Nr. 63-79, 09.07.1774-27.02.1801 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.152.006
Signatur Archivplan:HA.IV.152.006
Frühere Signaturen:431
Titel:Beschränkung der Holzausfuhr und Ausnahmebewilligungen 1774-1801, Nr. 63-79
Entstehungszeitraum:09.07.1774 - 27.02.1801
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 152.006

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Es wird befürchtet, dass der unkontrollierte Holzhau in den Schwyzern Wäldern und den Verkauf in benachbarte Gebiete zu einem Holzmangel und entsprechendem Schaden für die Gemeinden führen wird. Deswegen werden verschiedene Verordnungen erlassen,die die Holzausfuhr ausser Landes ganz verbieten oder möglichst streng regeln sollen.

Nr. 63: 1774, Untersuchung betreffend Verkauf von Allmend-Holz
Nr. 64: 1781, Kanzlei Schwyz: Mandat betreffend Verbot der Holzsausfuhr ausser Landes
Nr. 65: 1785, Kommissionalgutachten betreffend Waldungen unterhalb des Pragels an der Grenze zu Glarus. In den besichtigten Eigentumswäldern darf bestimmtes Holz unter bestimmten Bedingungen ausser Landes verkauft werden.
Nr. 66: 1785, Zusammenstellung der aus Iberg und Alpthal verkauften Wälder
Nr. 67: 1785, Rezess der Kanzlei Schwyz wegen Holzausfuhr der Eigenwälder aus dem Iberg
Nr. 68: 1786, einige Besitzer von Eigenwald in Iberg oder Alpthal sagen vor dem Landrat aus, ihr Holz im Land nicht nützlich verkaufen zu können und es darum verfaulen lassen zu müssen. Sie verlangen ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für den Verkaufausser Landes und erklären sich bereit, alle Bedingungen und Verpflichtungen einzuhalten.
Nr. 69: 1786, Urkunde: Holzausfuhr für Eigenwald vergünstigt
Nr. 70: 1789, die Kanzlei Schwyz formuliert Auflagen für diejenigen Waldbesitzer in Iberg und Alpthal, die eine Erlaubnis für die Ausfuhr ihres Holzes bekommen
Nr. 71: 1790, Kanzlei Schwyz hält unter Berufung auf Holzausfuhrverbot von 1785 fest, dass niemand hier Holz kaufen oder ausführen darf.
Nr. 72: 1790, betreffend einer Bewilligung für Holzausfuhr
Nr. 73: 1798, Warnung betreffend Holzhau und Holzausfuhr aus Allmendwaldungen
Nr. 74: 1798, Mandat betreffend Holzhau in Allmeindwäldern im Muotathal
Nr. 75: 1799, Pfäffikon will Erlaubnis für Holzausfuhr. Der Distrikt-Statthalter fürchtet einen dadurch entstehenden Schaden für die Gemeinde und verlangt von der Verwaltungskammer des Kantons Linth, diesen Wunsch zu steuern.
Nr. 76: 1800, dem Distrikt Altdorf soll etwas Bauholz zur Verfügung gestellt werden
Nr. 77: 1801, Beschwerde des Distriktes Rapperswil, das viele ärmere Personen aus Wollerau ihren Holzanteil in den Kanton Zürich verkaufen.
Nr. 78: 1801, Holztraktat betreffend Holzlieferung zwischen den Gemeinden des Kantons Schwyz und Zürich
Nr. 79: 1801, Lachen an Kanton Linth

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Forstwesen; Holz; Holzausfuhr; Holzhandel; Holznutzung; Holzordnung; Holzschlagbewilligung; Zürich; Wälder; Holzmangel; Allmendwälder; Glarus; Pragel; Iberg; Alpthal
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.152.006.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:27.02.1836
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=374346
 

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