HA.IV.152.005 Beschränkung der Holzausfuhr und Ausnahme-Bewilligungen 1679-1765, Nr. 46-62, 26.11.1679-09.08.1765 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.152.005
Signatur Archivplan:HA.IV.152.005
Frühere Signaturen:431
Titel:Beschränkung der Holzausfuhr und Ausnahme-Bewilligungen 1679-1765, Nr. 46-62
Entstehungszeitraum:26.11.1679 - 09.08.1765
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 152.005

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Es wird befürchtet, dass der unkontrollierte Holzhau in den Schwyzern Wäldern und den Verkauf in benachbarte Gebiete zu einem Holzmangel und entsprechendem Schaden für die Gemeinden führen wird. Deswegen werden verschiedene Verordnungen erlassen,die die Holzausfuhr ausser Landes ganz verbieten oder möglichst streng regeln sollen.

Nr. 46: 1679, Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich will eine Erklärung für das Schwyzer Verbot, Holz, Kohle und Heu an Wädenswil zu verkaufen.
Nr. 47: 1680, Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich will eine Erklärung für das Schwyzer Verbot, Holz, Kohle und Heu an Wädenswil zu verkaufen.
Nr. 48: 1708, Stadt Zürich verlangt die Aufhebung des Holzkaufverbots
Nr. 49: 1710, Zürich erbittet eine Ausnahme vom Verbot, Holz über die Schindellegibrücke zu führen, das länger als 50 Schuh ist und von mehr als 2 Pferden transportiert wird
Nr. 50: 1710, betreffend Holzverkauf ausserhalb von Schwyz
Nr. 51: 1712, Iberg betreffend Verkauf-Verbot
Nr. 52: 1712, Zug beschwert sich über das Ende des Holzausfuhrverbotes (v.a. für Grenzbewohner)
Nr. 53: 1724, Zürcher Holz wurde bei Richterswil zurückgehalten
Nr. 54: 1724, Schwyz wendet sich an Zürich wegen "Holzgrempel" (Kleinhandel)
Nr. 55: 1739, Mandatum wegen dem landschädlichen "Holzgrempel" (Kleinhandel)
Nr. 56: 1746, betreffend Verordnung über Einschränkung von Holzhau und -verkauf
Nr. 57: 1748, Stadt Zug bittet um Aufhebung des Holzverkaufsverbotes gegen sie
Nr. 58: 1753, March: Streit über Flössen bei der Kirchenbrücke im Wäggithal (Verbot, Genossen- oder eigene Wälder ausser Landes zu verkaufen)
Nr. 59: 1759, Kanzlei Schwyz stellt fest, dass die Gemeinde durch den Holzmangel, der durch "Holzbetrug" und Holzverkauf ausser Landes entsteht, geschwächt wird. Darum ist es verobten, öffentlichen Wald zu schlagen und ausser Landes zu verkaufen.
Nr. 60: 1763, zwei Personen werden von der Kanzlei Schwyz beschuldigt, trotz Verbot im Alpthal Holz über die Grenze hinaus verkauft zu haben.
Nr. 61: 1765, Zug rügt das Schwyzer Verbot, Holz ausser Landes zu verkaufen
Nr. 62: 1765, Zug verlangt die Aufhebung des Verbotes der Holzausfuhr ausser Landes

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Forstwesen; Holz; Holzausfuhr; Holzhandel; Holznutzung; Holzordnung; Holzschlagbewilligung; Zürich; Wälder; Zug; Holzmangel; Schindellegi; Alpthal
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.152.005.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:09.08.1800
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=374345
 

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