HA.IV.128.009 Delinquenten 1799 - 1846, Nr. 192-203, 11.11.1830-26.07.1839 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.128.009
Signatur Archivplan:HA.IV.128.009
Frühere Signaturen:394
Titel:Delinquenten 1799 - 1846, Nr. 192-203
Entstehungszeitraum:11.11.1830 - 26.07.1839
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 128.009

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Korrespondenzen und Kreisschreiben von eidgenössischen Orten und aus dem Ausland zu gesuchten Delinquenten, teilweise mit handschriftlichen und gedruckten Steckbriefen, und Korrespondenz zu Strafprozessen.

Nr. 193: Diebstahl: Brief und gedrucktes Urteil des Appellations-Gerichts des Kantons Luzern zu Josef Kaspar Bruhin, angeblich von Wangen, Sohn von Xaber Bruhin und Anna Maria Bruhin (beide verstorben), ca. 33 Jahre alt. Bruhin wurde nach mehreren Diebstählen festgenommen und in Luzern verurteilt. Er wurde bereits am 4.5.1824 vom Landrat in Schwyz verurteilt, u.a. zur Verbannung aus der Eidgenossenschaft. Damals galt er als ein «Angehöriger von Enisheim im Elsass». Luzern verurteilt ihn zu vier Wochen Gefängnis bei Wasser und Brot, Ausstellung am Pranger für eine Stunde an einem Markttag, Staupenschlag (80 Rutenstreiche) und zu lebenslangem Landesverweis. 9.9.1831.
Nr. 194, 195: Diebstahl: Die Polizeidirektion Luzern berichtet über das revidierte Urteil gegen Niklaus Eberle, Einsiedeln. Das erste Urteil wurde am 22.2.1834 gefällt, das gedruckte Urteil [«Kriminalurtheil»] liegt bei. Damals erhielt Eberle als Strafe: fünf Wochen Gefängnis bei Wasser und Brot, Ausstellung am Pranger für eine Stunde an einem Markttag, Staupenschlag mit fünfzig Streichen und lebenslange Verbannung aus dem Kanton Luzern. Die Strafe wurde am 19.12.1834 auf fünfzig Rutenstreiche durch den Scharfrichter in einem geschlossenen Raum abgeändert. Anschliessend soll Eberle nach Schwyz transportiert werden. Unter anderem stahl Eberle 1832 den Metzgern Gemsch und Hidger in Schwyz sechs Kalbsfelle, die er in Gersau verkaufte. 20.12.1834.
201: Diebstahl/Unterschlagung: Protokollauszug/Bericht des Bezirksgerichts Einsiedeln zur Verhandlung gegen Franz Loser, Steinen. Dem Knecht Franz Loser wird vorgeworfen, dass er Geld aus dem Verkauf von Vieh in Italien nicht nach Hause gebracht haben soll. Josef Leonhard Fässler übergab seinem Knecht Loser 22 Louisdor, damit er das Geld bei einem gewissen Pravioni vorübergehend sicher aufbewahre und dann nach Hause bringe. Zeugen sind die übrigen Knechte. 26.6.1837.
Nr. 202: Diebstahl und falsche Anklage. Luzern informiert über das Urteil des Kriminalgerichts vom 4.5.1838 gegen Katharina Kamer, Ehefrau von Martin Hofer, in Lauerz, 36 Jahre alt. Sie beging verschiedene qualifizierte und einfache Diebstähle. Die Frau wird nach Schwyz gebracht werden. Urteil: vier Wochen Gefängnis bei Wasser und Brot, drei Monate Zuchthausstrafe, Züchtigung mit dreissig Rutenstreichen, lebenslange Verbannung aus dem Kanton Luzern. 4.5.1838.
Nr. 203: Diebstahl: Urteil des Kriminalgerichts Luzern gegen Stefan Nauer, Einsiedeln, Sohn des Anton Nauer (verstorben) und der Kresenzia Büsching, 30 Jahre alt, Beruf: Schreiner. Nauer hatte an mehreren Orten Lebensmittel, Bargeld, Rasiermesser, Hausrat, Kleidung und Tuche gestohlen. Urteil: acht Monate Zuchthausstrafe, 12 Jahre Verbannung aus dem Kanton Luzern. 26.7.1839.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Kriminalität; Steckbriefe
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.128.009.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:26.07.1874
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=374199
 

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