HA.IV.92.001 Allgemeines ab 1803: Eidgenössische Ebene und Bilaterales; Nr. 1-11, 17.03.1806-12.11.1829 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.92.001
Signatur Archivplan:HA.IV.92.001
Frühere Signaturen:356
Titel:Allgemeines ab 1803: Eidgenössische Ebene und Bilaterales; Nr. 1-11
Entstehungszeitraum:17.03.1806 - 12.11.1829
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 92.001

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Behandlung der Heimatlosen-Thematik auf eidgenössischer Ebene sowie bilaterale Streitigkeiten und Verständigungen zwischen SZ und einem anderen Kanton. Reihenfolge chronologisch.

Auf eidg. Ebene: Abgesehen von einem Antrag des Standes Schwyz (wohl zu Handen der Tagsatzung) vom 22.4.1811 lauter Kreisschreiben: zumeist vom Landammann der Schweiz bzw. vom Vorort. Darin geht es um bevorstehende Behandlungen des Themas auf der Tagsatzung, um einen Streit zw. SG und ZH über die Duldungspflicht für einzelne Heimatlose, in dem schiedsgerichtlicher ("syndicatorischer") Entscheid begehrt wird (Nr. 5-6), oder um die Verhinderung neuer Heimatlosigkeit (einmal durch zu erzielende Vereinbarungen mit deutschen Staaten über die Legitimationsschriften, aufgrund derer sich Angehörige jener Staaten ohne Gefahr des Verlusts des dortigen Landrechts in der Schweiz niederlassen können [Nr. 8], einmal im Zusammenhang mit der Anwerbung von Ausländern in die kantonalen Söldnerregimenter [Nr. 10-11]). Schliesslich richtet LU im Dez. 1826 zum Ende seiner Amtszeit als Vorort "ein freundschaftliches Wort" und "einen angelegenen Wunsch" an seine Mitstände, u.a. weil das Konkordat von 1819 nur mangelhaft umgesetzt werde.

Auf bilateraler Ebene: Anfrage von NW, wie SZ es mit den Nachfahren von Konvertiten auf seinem Territorium halte (Nr. 1); Schreiben von BE an SZ in Sachen des Christen Wenger von Grindelwald, der in SZ konvertierte und heiratete, wodurch er das Berner Bürgerrecht verloren habe (Nr. 7).

In Nr. 1-3 und 7 geht es explizit um Konvertiten bzw. Nachfahren von Konvertiten. Interessant ist diesbezüglich v.a. das lange Kreisschreiben von LU vom 10.4.1811 (Nr. 3), demzufolge die allgemeine Heimatlosen- aus der Konvertitenthematik erwachsen zu sein scheint.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Heimatlose; Konvertiten; Niederlassung; Söldner
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.92.001.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:12.11.1864
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=373185
 

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