Identifikation |
Signatur: | HA.IV.68.002 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.68.002 |
Titel: | Bezirkskanzlei Schwyz; Nr. 62-141 |
Entstehungszeitraum: | 01.07.1812 - 29.12.1812 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 68.002 |
|
Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
|
Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Akten der Kanzlei des Bezirks Schwyz.
Für eine Charakterisierung siehe den Kommentar im Eintrag zur Theke.
Chronologische Ordnung.
Spezielle Dokumente (siehe den Thekenkommentar): - Vier Schreiben nennen in der Absenderangabe den Landammann oder den Amtsstatthalter "des Cantons und Bezirks Schwyz": Nr. 83, 94, 110, 132. - Nr. 110 ist zudem im Namen des Kirchengemeinderats Schwyz geschrieben. - Ein Beschluss des Kantonsrats zum Armenwesen, den Landammann und Rat des Bezirks Schwyz, zusammen mit einer eigenen "Publication" zur Sache und einem Begleitschreiben, durch die Bezirkskanzlei an die Kirchenräte im Bezirk weiterleiten liessen. Alledrei Dokumente (der Kantonsratsbeschluss liegt in einem Rundschreiben der Kantonskanzlei an die Bezirke vor) liegen unter Nr. 130.
Besonders erwähnt seien im Weiteren die folgenden Dokumente: - Dokumente im Zusammenhang mit Viehseuchen / Viehgesundheit (Nr. 91 ("Lungenseuche"), 112, 120, 125). - Ein Pfarrer bittet im Namen seines Kirchenrats den Landammann darum, ein kurzfristig erlassenes Tanzverbot zurückzunehmen (Nr. 89). - Dokumente betreffend Wehrpflichtige, die die erhaltene Uniform bzw. "Uniformierungs Stüke" oder "Montierungs Stüke" noch nicht bezahlt haben oder sich zu bezahlen weigern: Nr. 103 (enthält die Androhung, Zahlungsverweigerer würden "auf 4 Jahre infranzösischen Militairdienst ohne Ansehen (...) versandt"), 105, 111, 129. - Gesuch des Kirchenrats Iberg (auf Anregung eines einzelnen Ibergers), dass ein Wäldchen zur Wehre und Wuhr in den Bann gelegt werde (Nr. 114). - Schreiben des "7bet geschwornen Landtgerichts" an den "Rath", aufgesetzt von Bezirkslandschreiber Triner (Nr. 140).
Die Dokumente liegen in Papierumschlägen; für jeden Monat gibt es einen Umschlag. Die alten Umschläge (Papierbögen von ca. 50 x 34 cm) wurden im Januar 2011 durch säurefreie DIN-A3-Blätter ersetzt. Dabei wurden die Beschriftungen der alten Umschlägeauf die neuen fotokopiert. |
|
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
|
Sachverwandte Unterlagen |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
|
Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Kanzlei; Bezirkskanzlei Schwyz; Kanzleikorrespondenz; Armenwesen; Viehseuchen; Tierseuche; Tanzverbote; Militärwesen; Uniformen |
|
|
Dateien |
Dateien: | |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 29.12.1847 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372927 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|