HA.IV.38.010 Konkordat über die Auslieferung von Verbrechern (1808/1809, 1847), Nr. 77-105, 01.07.1808-17.02.1847 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.IV.38.010
Signatur Archivplan:HA.IV.38.010
Frühere Signaturen:267
Titel:Konkordat über die Auslieferung von Verbrechern (1808/1809, 1847), Nr. 77-105
Entstehungszeitraum:01.07.1808 - 17.02.1847
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 38.010

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Am 1. Juli 1808 wird die "Eidgenössische Übereinkunft über Auslieferung der Verbrecher" an alle Stände versandt (Nr. 77). Darin wird festgelegt, dass Verbrecher kantonsübergreifend verfolgt, gestellt und ausgeliefert werden sollen. Eine Mehrheit derKantone (unter anderem Schwyz) ratifiziert dieses Konkordat.

Im Jahr 1847 erinnert Bern die übrigen Stände daran, dass eine niederländische Ordonnanz zur Auslieferung von Verbrechern besteht, die nicht immer von allen berücksichtigt wird (Brief vom 17.2.1847, Nr. 105).

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Digitalisat vorhanden:Ja

Weitere Bemerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Konkordat; Auslieferung; Verbrecher; Niederlande
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.38.010.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:17.02.1882
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372678
 

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