HA.IV.38.009 Konkordat über Warnungsverruf 1811, Nr. 58-76, 30.09.1811-20.01.1812 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.38.009
Signatur Archivplan:HA.IV.38.009
Frühere Signaturen:267
Titel:Konkordat über Warnungsverruf 1811, Nr. 58-76
Entstehungszeitraum:30.09.1811 - 20.01.1812
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 38.009

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Im September 1811 richtet sich Luzern an die übrigen eidgenössischen Stände bezüglich der Warnungsverrufungen für "Sittenlose". Um Frauen zu warnen und die Heimatgemeinden vor dem Aufwand, der mit unehelichen Kindern verbunden ist, zu schützen,schlägt Luzern vor, dass keine Verrufs- Edikte mehr ohne eine Personenbeschreibung mehr angenommen werden sollen, um einen Sittenlosen sofort zu erkennen - dies soll nun nicht nur für den eigenen Kanton, sondern für alle Kantone gelten. Die meistenStände (u.a. Schwyz, vgl. Brief vom 7. November 1811, Nr. 68) reagieren positiv auf diesen Vorschlag Luzerns, andere (St. Gallen) haben Zweifel an der Verhaltnismässigkeit und Effizienz dieser Methode (Brief vom 7.November 1811, Nr. 66).

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Konkordat; Verrufung; Sittenlosigkeit
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.38.009.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:20.01.1847
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372677
 

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