Identifikation |
Signatur: | HA.IV.23.013 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.23.013 |
Frühere Signaturen: | 266 |
Titel: | Tagsatzung 1848, Nr. 96-103 |
Entstehungszeitraum: | 14.09.1848 - 22.09.1848 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 23.013 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Nr. 96-103: Briefe und Berichte des Tagsatzungsgesandten Johann Anton Steinegger von der letzten Tagsatzung aus Bern. Einzelne Beilagen. Nr. 96: Steinigger schickt verschiedene Briefe und den Bericht der 24. Sitzung: Bei der Beratung des «Commisionalgutachtens Tit. III» beteiligten sich Schwyz, Uri und Unterwalden mit Verweis auf frühere Voten nicht an der Beratung. U.a. wurden die Artikel 10 und 13 diskutiert. Beilagen: U.a. Entschädigung bzw. Verrechnung der Schäden an der Rapperswiler Brücke an St. Gallen. Der Schwyzer Landsturm hatte die Brücke am 7.11.1847, am Morgen früh, abgedeckt. 14.9.1847. Nr. 97: Steinegger bittet um Instruktionen für die Beratungen über die St. Galler Entschädigungen wegen der Rapperswiler Brücke. Im Hochverratsprozess geht er nicht von einem günstigen Resultat aus. (Das ausserordentliche Kriminalverhöramt Luzerns wollte gegen Alt-Landammann Ab Yberg, Oberstleutnant von Müller und Alt-Landammann Holdener vorgehen). Bericht der 25. Sitzung: Schwyz gab nachträglich die Zustimmung zum Antrag Zürichs in der Flüchtlingsangelegenheit. Die Tagsatzung wird über ein Zirkular von Schwyz informiert. 15.9.1848. Nr. 98: Steinegger meldet, dass am kommenden Dienstag die Schlusssitzung stattfinden wird. 2 Briefe zur Vertretung in Wien. 17.9.1848. Nr. 99: Steinegger schickt den Bericht der 26. Sitzung: Begnadigungsgesuche von Jurassiern erhielten meist nur von Schwyz, Uri und Unterwalden Unterstützung. Die Tagsatzung sprach St. Gallen die Entschädigung für die Beschädigung der Rapperswiler Brücke zu. Die Forderung des Zollpächters um Schadenersatz wurde abgewiesen. Der Antrag von Schwyz um «Niederschlagung des Landesverrathsprozesses» wurde abgelehnt. Steinegger kommentiert das Ganze: «Von freundschaftlichem Entgegenkommen, brüderlicher Behandlung etc. ist keine Rede. Die ganze Verhandlung hat einen sehr üblen Eindruck auf mich gemacht». 18.9.1848. Nr. 100: Steinegger informiert über die 27. Sitzung: U.a. wurde über die Pensionsfrage für die Geschädigten des Sonderbunds debattiert. Mehrere Kautions-Titel (Gülten) im Wert von rund 28'000 Franken, die Schwyz zur Deckung der Sonderbundskriegs-Kosten eingereicht hat, seien «nicht genügend». Falls man den General-Schuldtitel an Einsiedeln zurückgeben wollte, müsste die Kaution ergänzt werden. Schwyz wollte das Geschäft nicht zu einer Verfügung an die Tagsatzung werden lassen. Dar Antrag von St. Gallen, den Vorort mit der Erledigung zu beauftragen, wurde angenommen. 19.9.1848. Nr. 101: Steinegger leitet Abschriften zwei Briefen von Tessin und Radetzky weiter. 20.9.1848. Nr. 102: Steinegger berichtet von der 28. Sitzung: Ein Kommissionsantrag (siehe Beilage) betreffend Tessin und Radetzky wurde diskutiert und mit einigen Änderungen angenommen. 21.9.1848. Nr. 103: Steinegger vermutet, dass beim Aufgebot von Truppen an die Tessiner Grenze der Kanton Schwyz entweder die Kompanie Scharfschützen oder ein Bataillon Infanterie stellen muss. Es sei aber noch nichts enschieden, da «der Grund, dass man in dem Miliär aus dem Kt. Schwyz zu viel Simpathie für Österreich zu wittern schein, möchte ausnahmsweise einwirken». Fortsetzung des Berichts zur 28. Sitzung: Fortsetzung der Diskussion über den Kommissionsantrag zur Tessin-Radetzky-Angelegenheit. Bericht der 29. Sitzung: Information über jetzt wieder ruhige Lage in Frankfurt, weitere Diskussionen und Beschlüsse zur Lage im Tessin. Es wurde beschlossen, die Tagsatzung zu vertagen. 29.9.1848. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | Wyrsch-Ineichen, Gertrud und Paul, Das Ringen um die Bundesverfassung von 1848 nach den Briefen der schwyzerischen Tagsatzungsgesandten an ihren Landammann Nazar von Reding, Gfr. 150, 1997, S. 35-117. |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Eidgenossenschaft; Bundesverfassung; Tagsatzung; Bundesstaat; |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 22.09.1883 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372494 |
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