HA.IV.16.011 Tagsatzung 1831, Nr. 146-165, 02.03.1831-30.08.1831 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.16.011
Signatur Archivplan:HA.IV.16.011
Frühere Signaturen:259
Titel:Tagsatzung 1831, Nr. 146-165
Entstehungszeitraum:02.03.1831 - 30.08.1831
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 16.011

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Nr. 146-150, 153-158, 160, 163-165: Briefe der Tagsatzungsgesandten Nazar Reichlin, Karl von Zay und/oder Franz Xaver von Weber aus Luzern. Neben Berichten zu allgemeinen Geschäften der Tagsatzung und zur politischen Lage im In- und Ausland speziell zu Schwyz:

Nr. 146: Von Weber leitet Informationen zu den geplanten Inspektionen der Bezirke Schwyz, Gersau, Wollerau und Küssnacht an den Kriegsrat weiter. 2.3.1831.
Nr. 147: Von Werber berichtet von einem Gespräch mit Tagssatzungspräsident Amrhyn, an dem er über die Absichten der vier Bezirke informiert wurde. Der Vertreter der äusseren Bezirke, Dr. Diethelm, überreichte Amrhyn ein Schreiben, wonach statt der Trennung eine Wiedervereinigung mit Schwyz zu gleichen Bedingungen gewünscht wird. Da Schwyz diesen Schritt aber verweigere, sei ein Provisorium mit gemeinsamer Verwaltung eingerichtet worden. Amrhyn will das Schreiben dem noch zu wählenden Luzerner Staatsrat vorlegen. Er legt Diethelm und Weber nahe, eine friedliche Lösung zu suchen, da sonst der Bestand der Eidgenossenschaft gefährdet sei. Das Alte Land habe sich auch anzunähern und müsse den Zeitverhältnissen Rechnung tragen. Weber berichtet, dass Zürich offiziell über die Lage in den äusseren Bezirken informiert worden sei, um eine Intervention zu provozieren. 5.3.1831.
Nr. 148: Von Weber hatte merkwürdige Unterhaltung mit Amrhyn betreffend der äusseren Bezirken, wird der Regierung persönlich Bericht erstatten. 26.3.1831.
Nr. 150: Weber und Zay berichten, dass der Tagsatzung ein Bericht über die Aufstände im Kanton Schwyz vorliegt und zur Kenntnis gebracht wird. Der Schwyzer Gesandte äussert sein Befremden darüber und dass die Versammlung die äusseren Bezirke nicht aufgefordert habe, in «die verfassungmässigen Schranken zurückzutretten». Ihm liegen keine Instruktionen vor. Schwyz forderte die Kantonsräte der Bezirke March, Einsiedeln und Pfäffikon erneut auf, vor dem Kantonsrat zu erscheinen. Werden sie sich der Einladung wiedersetzen, sieht sich Schwyz nicht mehr in der Lage, die Ingerität des Kantons zu gewährleisten. Weber und Zay schreiben, dass die darauf hin entstandene Diskussion den ganzen Tag dauerte und endlich ein Beschluss gefasst wurde, der «eigentlich von geringer Bedeutung ist». Laut PS sind soeben Deputierte der äusseren Bezirke erschienen und «scheinen mit wichtigen Projecten schwanger zu gehen, und zählen vorzüglich auf Unterstützung von Zürich». 18.4.1831.
Nr. 151: Gedruckte «Schlussrede seiner Excellenz des Herrn Schultheiss Amrhyn bey'm Anlass der Vertragung der ausserordentlichen Eidsgenössischen Tagsatzung in Luzern deren Sitzung vom 7ten Mai 1831 gehalten».
Nr. 152: Entwurf der Instruktionen für die Ehrengesandten Nazar Reichlin und Franz Xaver von Weber. 4.7.1831.
Nr. 153: Reichlin und von Weber berichten, dass bei der Eröffnungsrede des Tagsatzungspräsidenten Amrhyn die Lage im Kanton Schwyz eine wichtige Rolle spielte. Amryhn erwähnte einen Protest der äusseren Bezirke gegen die Schwyzer Gesandten, welcher demnächst an einer Sitzung thematisiert werden soll. Er bedauerte, dass die «Sache» um die Beisassen noch nicht gelöst worden ist. Von Weber und Reichlin gehen von einem «harten Kampf» u.a. mit dem Lachner Läufer aus, da «die Maximen, welche augenblichklich die Herrschaft an sich gerissen», «alles bestehende neu ummodlen möchten». 5.7.1831.
Nr. 156: Reichlin und von Weber zu den «Zerwürfnissen» in Schwyz, mit «Bedauern und grosser Besorgniss der ganzen Eidgenossenschaft». Es werden verschiedene Dokumente des Alten Landes, von Gersau und den äusseren Bezirken vorgelegt. Die Schwyzer Gesandten beklagen die Unterstützung der «im Aufstand begriffenen Bezirke» vor allem durch Zürich und Luzern. Sie erwähnen die Kompromissbereitschaft des alten Landes, sofern «der äussere Verein» auch solche macht. Die Gesandten der andern Kantone sind dafür, dass es nur einen Kanton Schwyz geben soll, betonen aber die «Notwendigkeit der Rechtsgleichheit aller Bürger». Trotzdem bekommen die äusseren Bezirke breite Unterstützung. Es wird eine 7köfpige Kommission bestimmt, deren Aufgaben die Schwyzer Gesandten aber nicht kennen. 12.7.1831.
Nr. 157: Von Weber schreibt, dass die Siebner Hediger und Styger wieder nach Hause gehen und die Interessen des alten Landes gut vertreten hätten. 23.7.1831.
Nr. 158: Reichlin und von Weber teilen mit, dass die Kommission das Gutachten noch nicht fertig hat. Schmid und Benziger sind ständig in Luzern und vertreten ihre Sache, während dem Reichlin und von Weber mit grossen Vorurteilen zu kämpfen haben. Weber vergleicht die Situation in Schwyz mit einem gordischen Knoten und bezweifelt, dass die Schwyzer Gesandtschaft dem Vorschlag der Kommission zustimmen werden kann. 25.7.1831.
Nr. 159: Gedruckte, 4seitiger Aufruf (Proklamation) der «eidgenössischen Tagsatzung an das Volk des Kantons Schwyz» vom 28.7.1831 mit einem eindringlichen Aufruf zur Einigkeit und «einem vorläufigen Vergleich zur Annahme». Der Vergleich sieht zwei eidgenössische Vermittler vor, die einem 24köpfigen Ausschuss den Bezirken vorstehen und gemeinsam eine neue Verfassung für den Kanton Schwyz erarbeiten sollen. Dieser Vorschlag soll an Bezirkslandsgemeinden am 7. August angenommen oder verworfen werden. Bis dahin hat die provisorische Regierung der äusseren Bezirke ihre Tätigkeiten einzustellen.
Nr. 160: Reichlin und von Weber informieren über die Ergebnisse der Kommission (wie in Nr. 159 beschrieben). Sie schreiben, dass sie die Tagsatzung vorgewarnt haben, dass das alte Land diese Verfassung nicht annehmen wird und lehnen jede Intervention der Tagsatzung ab. 28.7.1831.
Nr. 161: 24seitiges, gedrucktes Büchlein eines «Landmann des altgefreiten Landes Schwyz» mit Kommentaren zur Proklamation der Tagsatzung. 1.8.1831.
Nr. 162: Reichlin und von Weber berichten, dass sie über die Geschäfte vor Ort Rapport machen werden. Die Landsgemeinden in Schwyz und Einsiedeln sind aus Mangel an Zeit auf Sonntag, 14.8.1831, verschoben worden. 2.8.1831.
Nr. 163: 4seitiges, gedrucktes Blatt «Ein Wort an das Volk von Schwyz am Tage der Landsgemeinde der verbündeten Bezirke in Lachen» eines «unbefangenen Beobachters» (keine Unterschrift, so nennt sich der Autor im Text). 7.8.1831 oder evtl. 14.8.1831.
Nr. 164: Reichlin und von Weber schreiben, dass die Schwyzer Angelegenheiten an der Tagsatzung thematisiert worden sind und entsprechende Express-Briefe nach Schwyz und Lachen geschickt wurden. Die Beschlüsse sind aufgeschoben worden. Die Gesandten stellen fest, wenn sich die Lage nicht ändert, hat das alte Land keine grosse Unterstützung von der Tagsatzung zu erwarten. Man solle sich für alle Fälle in Bereitschaft halten, aber selbst keine Angreiffe vornehmen. Luzern hat zwei Truppenkontingente aufgeboten, von Weber vermutet «zum Schutze unserer Küssnachter». Nach ausführlichen Schilderungen der Ereignisse in Basel stellt von Weber fest, dass die Situationen in Baselland und den äusseren Bezirken ähnlich sind und vermutet, dass diese unter einer gemeinsamen Leitung stehen könnten. Die Urheber vermutet er in Luzern. 27.8.1831.
Nr. 165: Reichlin und Weber glauben, dass die Umstände für ihre Sache günstig sind. Mitteilung, dass Schmid in Luzern ist. Dieser erwartet Benziger. 30.8.1831.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Eidgenossenschaft; Tagsatzung; Abschiede; Ausserschwyz; Kantonstrennung; Kanton Ausserschwyz; Bezirk Einsiedeln; Bezirk Küssnacht; Bezirk March; Bezirk Pfäffikon; Bezirk Wollerau; Bezirk Schwyz
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.16.011.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:30.08.1866
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372416
 

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