HA.II.1529 Anerkennung des Schwyzer Landrats als ordentliches Gericht durch das Kloster Einsiedeln in der Sache des Fallrechts in der March, 31.05.1699 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.1529
Signatur Archivplan:HA.II.1529
Titel:Anerkennung des Schwyzer Landrats als ordentliches Gericht durch das Kloster Einsiedeln in der Sache des Fallrechts in der March
Entstehungszeitraum:31.05.1699
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 1529
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Zwei Kopien liegen bei.
Inhalt:Abt Maurus und Konvent zu Einsiedeln erklären, dass sie in Sachen des Fallrechtes in der March den Landrat zu Schwyz als ordentlichen Richter anerkennen.

Stichworte: Abt Maurus von Roll aus Solothurn

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Papier
Siegelbeschreibung:Die Siegel des Abtes und Konventes sind unten aufgedrückt.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370823
 

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