HA.II.1460 Verordnung für den Landweibel im Gaster, erlassen durch den Schwyzer Landrat, 04.05.1672 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.1460
Signatur Archivplan:HA.II.1460
Titel:Verordnung für den Landweibel im Gaster, erlassen durch den Schwyzer Landrat
Entstehungszeitraum:04.05.1672
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 1460

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Die Kopie befindet sich im Kopienheft A, Nr. 7.
Inhalt:Landammann und Rat zu Schwyz bestätigen die alte Verordnung, dass bei der Einsetzung des Landvogts im Gaster und beim Einzug der Gesandten der Landweibel den Stab nicht im Gotteshaus Schänis tragen darf, sondern auf dem Rathaus zurücklassen soll.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Papier
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Kopie
Digitalisat vorhanden:Nein
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370752
 

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