HA.II.1139 Landammann und Räte zu Schwÿz gewähren der March verschiedene Rechte, 22.11.1572 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.1139
Signatur Archivplan:HA.II.1139
Titel:Landammann und Räte zu Schwÿz gewähren der March verschiedene Rechte
Entstehungszeitraum:22.11.1572
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 1139
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Eine neuere Kopie (vermutlich 18. Jahrhundert) ist beiliegend.
Inhalt:Landammann und Räte zu Schwÿz gewähren der March, vertreten durch Ammann Guntli und Statthalter Schwander:
1. einen zweiten Turn zu bauen für minder Fehlbare;
2. dass Frauen und Töchter, welche mit Hab und Gut aus der March fortziehen wollen, dies nur nach dem Landrecht der March tun dürfen;
3. dass Hintersässen nur ein Gewerbe treiben dürfen;
4. dass Gefangene, welche auf Urfehde hin entlassen werden, zuvor die erlaufenen Kosten sicher stellen müssen.

Stichworte: Schwyz, Guntlin, Turm (Gefängnis), Hintersassen, Beisassen, Abzug

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Papier
Siegelbeschreibung:Siegel des Landes Schwyz unten aufgedrückt.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370424
 

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