HA.II.1024 Rechtsentscheid des Schwyzer Neunergerichts betreffend der Kostenaufteilung von Wassergräben im Allmeindland und im Privatbesitz, 24.11.1545 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.1024
Signatur Archivplan:HA.II.1024
Titel:Rechtsentscheid des Schwyzer Neunergerichts betreffend der Kostenaufteilung von Wassergräben im Allmeindland und im Privatbesitz
Entstehungszeitraum:24.11.1545
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 1024
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Öffentliches Gericht (Landweibel von Schwyz, Leonard Büeler, und die Neun des geschworenen Gerichts) im Haus des Hans Bücheli. Einige Güterbesitzer auf der Au (Vogt Gilg Merz, Siebner, Lienhard Gruber und Uli Loser) verlangen, dass das Land (als Besitzer der dortigen Allmeind) die Wassergräben aufzuwerfen habe. Gerichtsentscheid nach vorgenommenem Augenschein: bei Allmeindgütern liegt die Pflicht zur Hälfte dem Lande, zur Hälfte den Güterbesitzern ob, bei Privatgütern nur dem Eigentümer.

Stichworte: Hans Büecheler, Leonhard Gruber, Ulrich Loser

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Papier
Siegelbeschreibung:Siegel unten aufgedrückt.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370302
 

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