HA.II.983 Bestätigung des Rechtsanspruches vom 9. Jan. 1528 (vgl. Urk. Nr. 943) durch Landammann und Rat zu Schwyz, doch soll der Abt von Einsiedeln gemäss einer Urkunde vom 25. Juli 1483 an die Baukosten der Kirche von Freienbach nicht beitragspflichtig sein; als Hofmann ist er aber steuerpflicht

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.983
Signatur Archivplan:HA.II.983
Titel:Bestätigung des Rechtsanspruches vom 9. Jan. 1528 (vgl. Urk. Nr. 943) durch Landammann und Rat zu Schwyz, doch soll der Abt von Einsiedeln gemäss einer Urkunde vom 25. Juli 1483 an die Baukosten der Kirche von Freienbach nicht beitragspflichtig sein; als Hofmann ist er aber steuerpflichtig wie jeder andere
Entstehungszeitraum:06.02.1535
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 983
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Zwei Kopien, die eine beglaubigt von J. A. Fassbind, Kanzler, Einsiedeln, d. d. 7. Okt. 1718.
Original: im Stiftsarchiv Einsiedeln.
Inhalt:Bestätigung des Rechtsanspruches vom 9. Jan. 1528 (Vgl. Urk. Nr. 943) durch Landammann und Rat zu Schwyz, doch soll der Abt von Einsiedeln gemäss einer Urkunde vom 25. Juli 1483 an die Baukosten der Kirche von Freienbach nicht beitragspflichtig sein; als Hofmann ist er aber steuerpflichtig wie jeder andere.
Gegeben Samstag nach purifictionis Mariae.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Papier
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Kopie
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370258
 

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