HA.II.970 Kaiser Karl V. bestätigt auf Verlangen der Schwyzer das frühere Privileg (das daherige Instrument sei verbrannt) unter dem Schwerte, das der Ammann oder Richter in der Hand halten soll, in allen bürgerlichen und peinlichen Sachen und Recht zu sprechen, 07.07.1532 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.970
Signatur Archivplan:HA.II.970
Titel:Kaiser Karl V. bestätigt auf Verlangen der Schwyzer das frühere Privileg (das daherige Instrument sei verbrannt) unter dem Schwerte, das der Ammann oder Richter in der Hand halten soll, in allen bürgerlichen und peinlichen Sachen und Recht zu sprechen
Entstehungszeitraum:07.07.1532
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 970
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Bemerkung: Die Urkunde ist stark beschädigt.
Eine Kopie des Landschreibers Frischhertz aus dem 18. Jahrhundert liegt bei.
Inhalt:Kaiser Karl V. bestätigt auf Verlangen der Schwyzer (ihres Abgeordneten Jos. Amberg) das frühere Privileg (das daherige Instrument sei verbrannt) unter dem Schwerte, das der Ammann oder Richter in der Hand halten soll, in allen bürgerlichen und peinlichen Sachen und Recht zu sprechen.

Stichworte: Josef Amberg

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Das Siegel des Kaisers hängt, gut erhalten.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370245
 

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