HA.II.954 Rechtsspruch im Streit zwischen Andreas Kamer, seinem Sohn und Tochtermann einesteils und den Genossen zu Haltikon andernteils über Waldrechte, 28.03.1530 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.954
Signatur Archivplan:HA.II.954
Titel:Rechtsspruch im Streit zwischen Andreas Kamer, seinem Sohn und Tochtermann einesteils und den Genossen zu Haltikon andernteils über Waldrechte
Entstehungszeitraum:28.03.1530
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 954
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rechtsspruch im Streit zwischen Andreas Kamer, seinem Sohn und Tochtermann einesteils und den Genossen zu Haltikon andernteils über Waldrechte.
Gegeben Montag nach Maria Verkündigung.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Die Siegel der Spruchleute Ulrich Aufdermaur, Joseph Amberg, beide des Rats zu Schwyz, und Jost Ulrich, Ammann zu Küssnacht, hängen, undeutlich.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370229
 

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