HA.II.858 Kaiser Maximilian erlaubt den Schwyzern, über alle peinlichen und Malefizhändel statt wie bisher durch die ganze Gemeindeversammlung durch 50 lebenslänglich gewählte Richter urteilen zu lassen, - bei 20 Mark lötigen Goldes Strafe, 24.01.1515 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.858
Signatur Archivplan:HA.II.858
Titel:Kaiser Maximilian erlaubt den Schwyzern, über alle peinlichen und Malefizhändel statt wie bisher durch die ganze Gemeindeversammlung durch 50 lebenslänglich gewählte Richter urteilen zu lassen, - bei 20 Mark lötigen Goldes Strafe
Entstehungszeitraum:24.01.1515
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 858
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Darin:Die Urkunde trug ursprünglich die Signatur 858 b.
Inhalt:Kaiser Maximilian erlaubt den Schwyzern, über alle peinlichen und Malefizhändel statt wie bisher durch die ganze Gemeindeversammlung durch 50 lebenslänglich gewählte Richter urteilen zu lassen, - bei 20 Mark lötigen Goldes Strafe.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel des Kaisers, gut erhalten.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370132
 

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