HA.II.841.2 Bestimmungen des Schwyzer Landrates bezüglich der Metzg (Bau, Unterhalt, Wasserversorgung etc.), 09.10.1512 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.841.2
Signatur Archivplan:HA.II.841.2
Titel:Bestimmungen des Schwyzer Landrates bezüglich der Metzg (Bau, Unterhalt, Wasserversorgung etc.)
Entstehungszeitraum:09.10.1512
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 841.2
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Darin:Eine Kopie aus dem 19. Jahrhundert beiliegend.

Die Urkunde trug ursprünglich die Signatur 841 a.
Inhalt:Landammann und Rat von Schwyz versprachen seinerzeit dem Hans von Kalchofen sel., die Metzg oben im Brüel mitsamt dem Häuslein ennethalb der Metzg mit allen dazugehörigen Bauten, auch die Mauern und das Thor bis zu Jost Kesslers Haus, auf ihre Kosten zu erhalten. Cunrad Inderhalltten, als nunmehriger Eigentümer des Brüels, wird die gleiche Bestätigung erteilt mit dem Zusatz, dass er das Wasser von der Metzg her durch seine Liegenschaft fliessen lassen muss, die Metzger ihrerseits sind gehalten,"Bau und Nutz ennnethalben der Metzg in das Bihüsle zuo thuon".

Stichworte: Jans Kalchofner, Konrad Inderhalden, Metzgerei, Hans Kalchofner

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Schwyzer Landessiegel, beschädigt.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Geschichtskalender 1932, S. 59
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370114
 

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