HA.II.780 Abt Konrad und Konvent von Einsiedeln kommt mit den Schwyzern und Glarnern darin überein, dass im Gebiet des Schlosses Windegg im Gaster das Fallrecht betreffend von verstorbenen Gotteshausleuten, und umgekehrt im Gebiete Einsiedelns, 1500 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.780
Signatur Archivplan:HA.II.780
Titel:Abt Konrad und Konvent von Einsiedeln kommt mit den Schwyzern und Glarnern darin überein, dass im Gebiet des Schlosses Windegg im Gaster das Fallrecht betreffend von verstorbenen Gotteshausleuten, und umgekehrt im Gebiete Einsiedelns
Entstehungszeitraum:1500
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 780
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Darin:Zeitraum: von circa 1500.
Inhalt:Abt Konrad und Konvent von Einsiedeln kommt mit den Schwyzern und Glarnern darin überein, dass im Gebiet des Schlosses Windegg im Gaster den Vorfall von den verstorbenen Gotteshausleuten die Gotteshausleute, und umgekehrt im Gebiete Einsiedelns von den verstorbenen Eigenleuten der Schwyzer und Glarner die Eigenleute dieser Leute beziehen können, und erst darnach könne auch der Herr des Gebietes den Fall beziehen.

Stichworte: Konrad von Hohenrechberg, Glarus

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Papier
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Kopie
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=370052
 

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