HA.II.605 Urteilspruch gegen Johannes Buttgy, Pfarrer zu Igis, Graubünden, welcher den Engelweihe-Ablass in Einsiedeln geschmäht hat und deshalb zur Busse verurteilt wurde, 24.11.1477 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.605
Signatur Archivplan:HA.II.605
Titel:Urteilspruch gegen Johannes Buttgy, Pfarrer zu Igis, Graubünden, welcher den Engelweihe-Ablass in Einsiedeln geschmäht hat und deshalb zur Busse verurteilt wurde
Entstehungszeitraum:24.11.1477
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 605
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Darin:Eine in den Regesten des Staatsarchivs von 1917 erwähnte Kopie aus dem 18. Jahrhundert fehlt.
Eine weitere Kopie befindet sich im Kopienheft G, Nr. 5.
Inhalt:Johannes Buttgy, Pfarrer zu Igis, Graubünden, bekennt, dass er von Bischof Ortlieb von Chur wegen Schmähung des Engelweihe-Ablasses, wodurch der Pfleger des Gotteshauses, Konrad von Rechberg, zu Schaden gekommen, und auch der Landammann und die Räte zu Schwyz "desshalb schwerlich verunglimpfet sin sollen", mit Gefängnis bestraft worden sei, dass sich dann aber Joannes Hopper, Dompropst zu Chur, Meister Johannes Sättler, Domherr daselbst, und Hans von Loh, Bürger und Ratsherr zu Chur, für ihn verwendet haben. Er habe dann in den zwei Kirchen Zügers und Igis im Beisein des gnädigen Herrn von Chur "in einer schlechten einfaltigkeit geredet", seine Reden widerrufen und werde in einem halben Jahr dem Gotteshause zur Genugtuung einen Kelch verehren und an die Kosten nach Schwyz 50 rhein. Gl. geben. Sollte er sich wieder derart verfehlen, so möge der Bischof von Chur ihn wieder ergreifen lassen und für dieses und das frühere Vergehen bestrafen. Dafür sei er aber inzwischen frei gelassen und möge wieder eine Pfrund besitzen. Siegler: Der genannte Dompropst und Domherr zu Chur, Rudolf Büeller, Frühmesser in Einsiedeln im Namen des Pflegers und Kapitels daselbst, Hans Schifflin, Vogt zu Windegg im Namen des Landammanns und Rats zu Schwyz.
Gegeben am Montag vor St. Katharinentag.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel des Dompropsts, rot in gelber Wulst, hängt, gut erhalten, das andere ist abgefallen.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369874
 

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