HA.II.558 Bischof Hermann von Konstanz gestattet den Schwyzern, die Körper der Hingerichteten, wenn letztere mit den hl. Sterbsakramenten versehen worden sind, in geweihter Erde begraben zu dürfen, 12.07.1467 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.558
Signatur Archivplan:HA.II.558
Titel:Bischof Hermann von Konstanz gestattet den Schwyzern, die Körper der Hingerichteten, wenn letztere mit den hl. Sterbsakramenten versehen worden sind, in geweihter Erde begraben zu dürfen
Entstehungszeitraum:12.07.1467
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 558
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:Bischof Hermann von Konstanz gestattet den Schwyzern, die Körper der Hingerichteten, wenn letztere mit den hl. Sterbsakramenten versehen worden sind, in geweihter Erde begraben zu dürfen.
Gegeben "in aula nostra Constantiensi". Conradus Armbruster.; Begräbnis Hingerichteter

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:lateinisch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Rotes Siegel, in gelber Wulst, hängt, gut erhalten.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369827
 

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