HA.II.530 Nichtgültigerklärung des Bannbriefes von Papst Pius II. gegen die Schwyzer und ihre Verbündeten, 01.06.1460 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.530
Signatur Archivplan:HA.II.530
Titel:Nichtgültigerklärung des Bannbriefes von Papst Pius II. gegen die Schwyzer und ihre Verbündeten
Entstehungszeitraum:01.06.1460
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 530
Ansichtsbild:
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Kontext

Ausstellungsort:Siena

Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:Papst Pius (II) hatte am 18. Januar 1459, als pacis praecipuus conservator, die Schwyzer und ihre Verbündeten, auch ihren Gegner, den Herzog Sigismund von Oesterreich, die ungeachtet eines zu Konstanz durch päpstliche Vermittlung zwischen Herzog Sigismund von Oesterreich und ihnen veranstalteten Vergleiches contra conventionem et juramenta Rapperswil und Stein eingenommen hatten, durch Breve an den Bischof von Augsburg und den Abt von Kempten von Mantua aus mit Bann und Interdikt bedroht, wofern sie dem Herzog Städte und Leute, die sie demselben während des 50-jährigen Friedens mit ungerechter Gewalt abgenommen, binnen 45 Tagen nicht zurückstellten. Da nun aber Herzog Sigismund, suggestione diabolica instigatus, den Kardinal Nikolaus, Bischof von Brixen, seinen Oberhirten (pastorem suum), feindlich anzufallen, gefangen zu legen und zu misshandeln gewagt, daher schuldig der beleidigten Majestät (infamis, bannatus) und damit aller Privillegien, Ehren und Würden entblösst, und dem grossen Banne verfallen sei, so erklärt nun Pius (inotu proprio) den oben berührten, gegen die Schwyzer und ihre Verbündeten erlassenen Bannbrief als nichtig, unwirksam und kraftlos, als ob er nie erlassen worden wäre.
Gegeben zu Siena, Kal. Junii Pont. n. a° 2.

Stichworte: Österreich

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:lateinisch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Das bleierne hängt.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:In der Kanzlei Pius II. galt der sogenannte Annunziationsstil. Das neue Jahr wurde erst ab dem 25. März gezählt. Die im Urkundentext inserierte Urkunde wurde nach weltlicher Zeitrechnung am 18. Januar 1460 ausgestellt.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369799
 

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