Identifikation |
Signatur: | HA.II.530 |
Signatur Archivplan: | HA.II.530 |
Titel: | Nichtgültigerklärung des Bannbriefes von Papst Pius II. gegen die Schwyzer und ihre Verbündeten |
Entstehungszeitraum: | 01.06.1460 |
Stufe: | Dokument |
Archivalienart: | Urkunde |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Urk. Nr. 530 |
Ansichtsbild: |
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Kontext |
Ausstellungsort: | Siena |
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Inhalt und innere Ordnung |
Inhalt: | Papst Pius (II) hatte am 18. Januar 1459, als pacis praecipuus conservator, die Schwyzer und ihre Verbündeten, auch ihren Gegner, den Herzog Sigismund von Oesterreich, die ungeachtet eines zu Konstanz durch päpstliche Vermittlung zwischen Herzog Sigismund von Oesterreich und ihnen veranstalteten Vergleiches contra conventionem et juramenta Rapperswil und Stein eingenommen hatten, durch Breve an den Bischof von Augsburg und den Abt von Kempten von Mantua aus mit Bann und Interdikt bedroht, wofern sie dem Herzog Städte und Leute, die sie demselben während des 50-jährigen Friedens mit ungerechter Gewalt abgenommen, binnen 45 Tagen nicht zurückstellten. Da nun aber Herzog Sigismund, suggestione diabolica instigatus, den Kardinal Nikolaus, Bischof von Brixen, seinen Oberhirten (pastorem suum), feindlich anzufallen, gefangen zu legen und zu misshandeln gewagt, daher schuldig der beleidigten Majestät (infamis, bannatus) und damit aller Privillegien, Ehren und Würden entblösst, und dem grossen Banne verfallen sei, so erklärt nun Pius (inotu proprio) den oben berührten, gegen die Schwyzer und ihre Verbündeten erlassenen Bannbrief als nichtig, unwirksam und kraftlos, als ob er nie erlassen worden wäre. Gegeben zu Siena, Kal. Junii Pont. n. a° 2.
Stichworte: Österreich |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Sprachen und Schriften: | lateinisch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen: | Pergament |
Siegelbeschreibung: | Das bleierne hängt. |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Original |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | In der Kanzlei Pius II. galt der sogenannte Annunziationsstil. Das neue Jahr wurde erst ab dem 25. März gezählt. Die im Urkundentext inserierte Urkunde wurde nach weltlicher Zeitrechnung am 18. Januar 1460 ausgestellt. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369799 |
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