HA.II.461 Zürich schreibt den Schwyzern: die alten Bundesbriefe gestatten es ausdrücklich, mit fremden Herren in einen Bund zu treten; Zürich sei also im Recht, 04.05.1443 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.461
Signatur Archivplan:HA.II.461
Titel:Zürich schreibt den Schwyzern: die alten Bundesbriefe gestatten es ausdrücklich, mit fremden Herren in einen Bund zu treten; Zürich sei also im Recht
Entstehungszeitraum:04.05.1443
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 461
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Darin:Kopie von Landschreiber Ab Yberg aus dem 18. Jahrhundert beiliegend.
Inhalt:Zürich schreibt den Schwyzern: die alten Bundesbriefe gestatten es ausdrücklich, mit fremden Herren in einen Bund zu treten; Zürich sei also im Recht. Übrigens sei man geneigt, die Streitsache rechtlich entscheiden zu lassen durch die drei Schiedleute von Bern: Rudolf Hofmeister, Ritter und Schultheiss, Ulrich von Erlach, den Älteren, und Rudolf von Ringgoltingen, des Rats.
Gegeben am Samstag nach dem Maientag.

Stichworte: Rudolf von Ringoltingen

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Papier
Siegelbeschreibung:Siegel Zürichs war aufgedrückt.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369728
 

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