HA.II.365 Jenni Leman von Küssnacht hatte den Peter Widmer daselbst zu Tod erschlagen. Nun gelobt dessen Vater Walther Lemann, der an dessen Mord auch etwas Schuld zu tragen scheint, was er aber leugnet, eidlich: 5 Jahre lang das Gericht zu Küssnacht und das Amt Habsburg, Greppen ausgenommen, zu m

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.365
Signatur Archivplan:HA.II.365
Titel:Jenni Leman von Küssnacht hatte den Peter Widmer daselbst zu Tod erschlagen. Nun gelobt dessen Vater Walther Lemann, der an dessen Mord auch etwas Schuld zu tragen scheint, was er aber leugnet, eidlich: 5 Jahre lang das Gericht zu Küssnacht und das Amt Habsburg, Greppen ausgenommen, zu meiden
Entstehungszeitraum:28.06.1429
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 365
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:Jenni Leman von Küssnacht hatte den Peter Widmer daselbst zu Tod erschlagen. Nun gelobt dessen Vater Walther Lemann, der an dessen Mord auch etwas Schuld zu tragen scheint, was er aber leugnet, eidlich: 5 Jahre lang das Gericht zu Küssnacht und das Amt Habsburg, Greppen ausgenommen, zu meiden.
Gegeben an St. Peters und Pauls Abend.

Stichworte: Jenni Lehmann, Walter Lehmann

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel des Altammanns Ulrich Ab Yberg hängt, wohlerhalten.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Veröffentlichung: Henggeler, Fabian: Besiegelt und in Stein gemeisselt, Seite 128, Universität Zürich, Zürich, 2023
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369626
 

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