HA.II.359 Graf Friedrich von Toggenburg schliesst mit dem Lande Schwyz ein Landrecht auf seine Lebenszeit und für seine Erben auf fünf Jahre nach seinem Tode. Wegen der Veste Grinau soll eine besondere Verabredung gemacht werden. Tuggen und die March fallen nach des Grafen Ableben ganz an Schwyz,

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.359
Signatur Archivplan:HA.II.359
Titel:Graf Friedrich von Toggenburg schliesst mit dem Lande Schwyz ein Landrecht auf seine Lebenszeit und für seine Erben auf fünf Jahre nach seinem Tode. Wegen der Veste Grinau soll eine besondere Verabredung gemacht werden. Tuggen und die March fallen nach des Grafen Ableben ganz an Schwyz
Entstehungszeitraum:10.02.1428
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 359
Ansichtsbild:
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Kontext

Ausstellungsort:Uznach

Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:Graf Friedrich von Toggenburg schliesst mit dem Lande Schwyz ein Landrecht auf seine Lebenszeit und für seine Erben auf fünf Jahre nach seinem Tode. Wegen der Veste Grinau soll eine besondere Verabredung gemacht werden. Tuggen und die March fallen nach des Grafen Ableben ganz an Schwyz.
Gegeben zu Uznach am 8. Tag nach U. L. F. Tag der Lichtmess.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Das Siegel ist abgefallen.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Tschudi, II. 190
Fassbind, II. 126
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369620
 

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