HA.II.279 Johanna von Hunwil, Heintzman's von Hunwil, Bürgers zu Luzern, eheliche Wirtin, verkauft dem Ammann und den Landleuten zu Schwyz zu ihrer und ihrer Landleute zu Küssnacht handen die grossen und kleinen Gerichte und Stock und Galgen, Futter, Haber und Fastnachthühner zu Küssnacht im Dorfe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.279
Signatur Archivplan:HA.II.279
Titel:Johanna von Hunwil, Heintzman's von Hunwil, Bürgers zu Luzern, eheliche Wirtin, verkauft dem Ammann und den Landleuten zu Schwyz zu ihrer und ihrer Landleute zu Küssnacht handen die grossen und kleinen Gerichte und Stock und Galgen, Futter, Haber und Fastnachthühner zu Küssnacht im Dorfe, zu Haltikon im Dorfe "ze niedern und ze obern Immensee"
Entstehungszeitraum:24.08.1402
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 279
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Zwei Kopien beiliegend:
- beglaubigt u. besiegelt auf Pergament vom J. 1449. Siegel des Bischofs Heinrich von Konstanz, Verweser des Stiftes Chur - und des Friedrich, Abtes zu Reichenau, beide rot in gelber Wachsschüssel, ausgezeichnet erhalten.
- von Landschreiber Abyberg, 18. Jahrhundert.
Inhalt:Johanna von Hunwil, Heintzman's von Hunwil, Bürgers zu Luzern, eheliche Wirtin, verkauft dem Ammann und den Landleuten zu Schwyz zu ihrer und ihrer Landleute zu Küssnacht handen die grossen und kleinen Gerichte und Stock und Galgen, Futter, Haber und Fastnachthühner zu Küssnacht im Dorfe, zu Haltikon im Dorfe "ze niedern und ze obern Immensee", die sie von der Herrschaft Oesterreich als Pfand erhalten, für 200 Gulden. Frau Johanna behält im Kaufe sich und ihren Erben vor alle andern Güter, Ämter,Gülten, Zinse, Nutzen, Ehehaften und Rechtungen, welche sie in den vorgenannten Dörfern hat. Es sollen diese Güter der Johanna und ihres Mannes Heintzmann, sowie diejenigen seiner Brüder Walter und Peter von Hunwil, in diesen Dörfern gänzlich frei und ledig sein aller Steuern, Bräuche und Harnischs, so lange sie leben. Kommt aber irgend eines ihrer Güter, sei es durch Ableben oder Verkauf in andere Hand, so wird dasselbe steuerpflichtig.
Gegeben an St. Bartholomäus Tag.

Stichworte: Österreich, Heinrich von Hunwil

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel abgefallen.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Das alte Staatsvermögen des Kantons Schwyz, Schwyz 1870, S. 134-136.
Quellen zur Geschichte der Landschaft Küssnacht am Rigi, Bd. 2: 1401-1450, Küssnacht am Rigi 1984, S. 30-37, Nr. 81.
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369535
 

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